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R+V: Erstickungsgefahr - keine Nüsse für Kleinkinder

R+V: Erstickungsgefahr - keine Nüsse für Kleinkinder
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Erstickungsgefahr: Keine Nüsse für Kleinkinder

Wiesbaden, 15. Dezember 2020. Nüsse und Mandeln gehören traditionell auf viele Weihnachtsteller. Für Kinder unter vier Jahren können die leckeren Kerne jedoch gefährlich sein. Wenn sie in die Luftröhre gelangen, besteht akute Erstickungsgefahr, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Nüsse geraten leicht in die Atemwege

Nüsse sind gesund und in der Vorweihnachtszeit besonders beliebt. Doch für Kleinkinder sind sie als Snack nur bedingt geeignet. "Durch ihre Größe und Form können Nüsse und Kerne leicht in die Atemwege gelangen, wenn die Kinder sie nicht richtig zerkauen. Und das passiert schnell, etwa wenn sie abgelenkt sind oder beim Spielen essen", sagt Friederike Kaiser, Beratungsärztin bei der R+V Krankenversicherung. "Es ist daher kein Wunder, dass Nüsse besonders häufig für Erstickungsunfälle verantwortlich sind."

Besonders gefährlich sind Erdnüsse, weil selbst kleinere Kinder sie leicht selbst öffnen und unbemerkt essen können. Die Expertin rät deshalb, Erdnüsse nicht offen in der Wohnung stehen zu lassen. Kinder unter vier Jahren sollten Nüsse am besten in zerkleinerter Form bekommen.

Bei Atemnot Notarzt rufen

Wenn ein Kind doch eine Nuss verschluckt hat und unter Atemnot leidet, sollten Eltern sofort den Notarzt alarmieren - auch in leichten Fällen. Bis dieser eintrifft, können sie vorsichtig versuchen, den Fremdkörper selbst aus dem Rachenraum zu entfernen. Dazu sollten sie das Kind zuerst kräftig husten lassen. "Wenn das nicht hilft, können sie das Kind kopfüber auf die Oberschenkel legen und bis zu fünfmal kräftig zwischen die Schulterblätter klopfen", erklärt Friederike Kaiser diese Erste-Hilfe-Maßnahme.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Nicht nur Nüsse sind in der Weihnachtszeit gefährlich. Auch Bonbons, Weintrauben oder Trockenfrüchte können in die Luftröhre gelangen.
  • Kleinkinder können sich nicht nur an Lebensmitteln verschlucken. Gefährlich sind für sie beispielsweise auch kleine Magnete und Schrauben. Besonders kritisch sind Teile mit giftigen Inhaltsstoffen wie beispielsweise Knopfbatterien, die teilweise auch bei Spielzeug dabei sind.
  • Auch Tabletten sollten unbedingt unter Verschluss gehalten werden. Wenn ein Kind Arzneimittel verschluckt hat, können sich die Eltern rund um die Uhr an die Giftnotrufzentrale wenden. Die für den jeweiligen Wohnort geltende Rufnummer sollten sie am besten in ihrem Handy einspeichern.
  • Für einen Arzt ist es wichtig zu wissen, was genau das Kind verschluckt hat. Dann kann er entscheiden, was zu tun ist: zum Beispiel ob der Gegenstand entfernt oder das Kind geröntgt werden muss.
  • Manchmal verschlucken Kinder unbemerkt etwas. Speichelfluss, Würgen, Erbrechen und Bauchschmerzen können Anzeichen dafür sein.
Infocenter der R+V Versicherung
Anja Kassubek
c/o Arts & Others Communication GmbH
Telefon +49 (0) 61 72 / 90 22 - 131 
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Twitter:  @ruv_news
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