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Greenpeace testet Verbraucherinformationsgesetz
Auskünfte der Behörden bisher mangelhaft

Hamburg (ots)

29. 7. 2008 - Nach einem Test von Greenpeace
erfüllt  das Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) drei Monate nach 
seinem Start nicht seine Aufgabe. Greenpeace hat Mitte Mai insgesamt 
zehn Anträge auf Auskunft nach dem VIG bei Bund, Landesbehörden und 
Städten gestellt. Die Umweltschützer wollten wissen, wo zu stark 
pestizidbelastetes Obst und Gemüse verkauft wurde oder wer 
gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht wie vorgeschrieben 
kennzeichnet. Von sechs Ämtern hat Greenpeace bis heute keine 
Ergebnisse erhalten. Dafür hat eines von diesen bereits einen 
Gebührenbescheid verschickt. In den anderen Fällen enthielten die 
Auskünfte häufig nicht die wesentlichen Informationen oder waren zu 
knapp.
"Das Gesetz verfehlt sein Ziel, die Informationsrechte der 
Verbraucher zu stärken", sagt Martin Hofstetter, 
Landwirtschaftsexperte von Greenpeace. "Offensichtlich sollen 
Verbraucher über die lange Wartezeit und die hohen Gebühren von 
weiteren Anfragen abgeschreckt werden."
So schickte das Hamburger Verbraucherschutzamt einen 
Kostenbescheid über 96 Euro für die banale Information, dass es bei 
Lebensmittelkontrollen keine Beanstandungen der 
Gentechnik-Kennzeichnung gefunden habe. Für die Hälfte dieser 
Gebühren (50 Euro) erhält man in Bremen deutlich mehr Informationen: 
Umfang der Kontrollen, Anzahl der Beanstandungen und das Vorgehen der
Behörde. Berlin hat bis heute auf die Anfrage überhaupt nicht 
geantwortet, die Stadt München sieht sich aus verwaltungstechnischen 
Gründen erst ab 1. August für die gestellte Anfrage zuständig. Von 
fünf angefragten Bundesländern hat sogar bisher nur eines Auskunft 
erteilt.
"Wenn Verbraucherschutzminister Horst Seehofer den Verbraucher 
wirklich schützen will, muss er das Gesetz so schnell wie möglich 
reformieren. Es ist in vielen Passagen unklar und wird zu ungunsten 
des Verbrauchers ausgelegt", erklärt Hofstetter.
Das Gesetz gibt zwar vor, dass Anfragen innerhalb von einem Monat,
wenn die Belange Dritter betroffen sind maximal nach zwei Monaten, zu
beantworten sind. Doch die Behörden lassen sich deutlich mehr Zeit.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Martin Hofstetter, Tel. 
040-30618-431 und 0171-8706 645. Den Schriftverkehr mit den Ämtern 
können Sie auf Anfrage erhalten. Ein Rechtsgutachten zum VIG finden 
Sie bei Greenpeace im Internet unter www.greenpeace.de

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

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