Greenpeace: Nicht zugelassener Gentech-Honig aus Kanada in deutschen Supermärkten
Hamburg (ots)
Zwei in deutschen Supermärkten frei verkäufliche Raps-Honigsorten aus Kanada sind mit gentechnisch veränderten Bestandteilen belastet. Beide Sorten sind in der Europäischen Union nicht zugelassen. Dies ergaben aktuelle Analysen von Greenpeace. Betroffen sind "Canadischer Raps-Klee-Honig" von Biophar und "Clover Crest Kanadischer Kleehonig" der Firma Breitsamer. Sie enthalten Bestandteile der drei Gen-Rapssorten "RoundupReady", "SeedLink" und "LibbertyLink", die gegen Pflanzenvernichtungsmittel resistent gemacht wurden.
"Ob bei Spar, Metro, Rewe oder Edeka - In fast jedem deutschen Supermarkt steht der Gen-Honig in den Regalen, ohne jede Kennzeichnung. Der Gen-Honig landet ohne unser Wissen auf dem Frühstückstisch, obwohl den Behörden das Problem seit Jahren bekannt ist", sagt Gentechnik-Expertin Imke Ide von Greenpeace.
Greenpeace fordert die Firmen Biophar und Breitsamer auf, den belasteten Rapshonig vom Markt zu nehmen. Die Supermärkte müssen die entsprechenden Marken aus den Regalen räumen. Die Firma Langnese ist mit gutem Beispiel voran gegangen und hat gegenüber Greenpeace bereits bestätigt, kanadischen Honig komplett ausgelistet zu haben.
Im Gegensatz zu Europa ist in Kanada die kommerzielle Freisetzung von Gen-Raps erlaubt. Im Jahr 2000 wuchs Gen-Raps dort bereits auf 53 Prozent der Raps-Anbaufläche. Ökologischer Rapsanbau ist in Kanada bereits kaum noch möglich, da sich der Gen-Raps unkontrolliert ausbreitet. Ökobauern haben bereits die Biotech-Firmen Aventis/Bayer und Monsanto auf Schadenersatz verklagt. Ebenso können kanadische Imker kaum noch gentechnik-freien Rapshonig herstellen, da die Bienen nicht zwischen normalen und Gen-Rapsfeldern unterscheiden. "Die einzige Chance, Verbraucher vor Gen-Honig zu schützen, ist, Gen-Raps erst gar nicht freizusetzen", sagt Imke Ide.
Die fehlende Kennzeichnung des Raps-Honigs in Deutschland beruht auf einer absurden Gesetzeslücke. Das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) betrachtet den Honig nicht als Lebensmittel, sondern als Futtermittel, da der Pollen und der Nektar von den Bienen gefressen werden. Nach den geltenden Kennzeichnungs-Vorschriften der EU müssen zwar Lebensmittel, in denen eine Gen-Veränderung nachweisbar ist, gekennzeichnet werden. Für Futtermittel gilt diese Kennzeichnungspflicht jedoch bisher nicht.
Am morgigen Mittwoch berät das EU-Parlament in erster Lesung über eine Verschärfung der Kennzeichnungspflichten für genveränderte Lebensmittel und Zutaten. Zukünftig soll auch Tierfutter gekennzeichnet werden müssen. "Der kanadische Honig ist nur ein Beispiel dafür, wie viel noch im Argen liegt. Die Europa-Parlamentarier müssen diese Gesetzeslücken endlich schließen, um den Verbraucher zu schützen", sagt Imke Ide.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Gentechnikexpertin Imke Ide, Tel. 040-30618-389, oder an Pressesprecherin Carmen Ulmen, Tel. 040-30618-344. Fotos von den beiden kanadischen Gen-Honigsorten erhalten Sie unter Tel. 040-30618-376. Internet: www.greenpeace.de/gentechnik
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