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NABU

NABU: Gerichtsurteil zu Atommüllendlager Schacht Konrad ist leichtfertig

Berlin (ots)

Berlin/Lüneburg - Der Naturschutzbund NABU hat das
Gerichtsurteil zum Atommüllendlager Schacht Konrad in Salzgitter als 
leichtfertig und unangemessen kritisiert. Das niedersächsische 
Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte die Klagen von Kommunen und 
Anwohnern als unzulässig abgewiesen. "Über ein so weit reichendes 
Projekt wie ein Atommüllendlager darf letztendlich nicht nur mit 
rechtsformalen Begründungen entschieden werden", sagte NABU-Präsident
Olaf Tschimpke. Die Kläger hätten vielmehr Sicherheitsbedenken, 
fehlende Prüfung alternativer Standorte sowie die fehlende 
Rechtfertigung des Bedarfs vorgebracht, die das Gericht in seinem 
Urteil überhaupt nicht berücksichtigt und sich stattdessen auf 
formale Klagebefugnisse zurückgezogen hatte. "Wer soll denn in einem 
solchen Fall überhaupt klageberechtigt sein, wenn nicht die Menschen,
die rund um das geplante Endlager leben", so der NABU-Präsident.
Tschimpke verwies darauf, dass die massiven Bedenken gegen den 
Endlagerstandort Schacht Konrad auch in einer fünf Monate dauernden 
Erörterung in den Jahren 1992 und 1993 nicht ausgeräumt werden 
konnten. Zudem sei klar, dass der Standort nach heutigen 
Erkenntnissen grundsätzlich gar nicht mehr in Frage käme. "Es ist 
heute in der Fachwelt unstrittig, dass unberührte Gesteinsformationen
viel besser geeignet sind als vorgenutzte Bergwerke", so Olaf 
Tschimpke. Es komme darauf an, für ein Endlager den bestmöglichen 
Standort zu wählen. Schon vor diesem Hintergrund könne es nicht das 
alte Eisenerzbergwerk sein.
Zudem sei unstrittig, dass Schacht Konrad keinesfalls für die 
Aufnahme von hochradioaktiven Abfällen in Frage komme. Deutschland 
habe sich aber aus guten Gründen für ein Ein-Endlager-Konzept 
entschieden. Dessen Realisierung endlich wissenschaftlich fundiert 
anzugehen sei nun schon seit Jahrzehnten verschleppt worden. Statt 
dessen hätten sich Politiker und Atomkonzerne an offensichtlich 
ungeeigneten Standorten festgebissen. "Die Bundesregierung muss jetzt
endlich die Empfehlungen des AK End umsetzen und eine völlig neue 
Standortsuche mit vergleichender Bewertung mehrerer Standorte 
gesetzlich verankern," so Olaf Tschimpke.
Originaltext vom NABU
Für Rückfragen:
NABU-Pressestelle, Tel. 030-284984-23
Im Internet zu finden unter www.NABU.de

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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