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"Gute Folter, böse Folter? - Probe für den Rechtsstaat"
Der 3sat-Live-Talk mit Helmut Markwort und Gästen
Markwort. NeunzehnZehn
Sonntag, 9. März 2003, 19.10 Uhr

Mainz (ots)

Eine Diskussion rüttelt an den Fundamenten des
Rechtsstaates Deutschland: Es geht um die Zulässigkeit von Folter in
bestimmten Fällen. Auslöser sind die Äußerungen des stellvertretenden
Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner. Im Fall des
ermordeten Frankfurter Bankierssohnes Jakob von Metzler gestand
Daschner, die Anweisung gegeben zu haben, dem mutmaßlichen Mörder
Schmerzen anzudrohen, um das Leben des Jungen eventuell noch zu
retten. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert
Mackenroth, gab Rückendeckung und sprach sich für Ausnahmefälle aus,
in denen Folter oder die Androhung von Gewalt erlaubt wären.
Inzwischen hat er die Äußerungen widerrufen. Geblieben ist eine
Grundsatzdiskussion, die in Zeiten des internationalen Terrorismus
eine ganz besondere Brisanz erhält. So haben auch US-Geheimdienstler
im Umgang mit verhafteten Terroristen, aktuell im Fall Khalid Scheich
Mohammed, öffentlich von der Anwendung jedes möglichen Drucks
gesprochen. Dabei ist die Rechtssituation national und international
klar geregelt: Folter - das heißt jede Handlung, durch die einer
Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder
Leiden zugefügt werden - ist verboten. Ein Rechtsgut, das
völkerrechtlich nicht zur Disposition steht.
Darüber, ob es gute und schlechte Folter gibt, welche Praktiken
strafrechtlich unter Folter fallen, wie viel Folter es hinter den
Kulissen moderner Rechtsstaaten gibt und wie viel Druck bei Verhören
legal ist, diskutiert Helmut Markwort mit seinen Gästen.
Die Gäste der Sendung werden am Freitag, 7. März, bekannt gegeben.
Presse und Öffentlichkeitsarbeit 3sat
Karola Klüh (06131 - 706478)

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