Glücksspielstaatsvertrag: neue Spielregeln aus Schleswig-Holstein?
Deutscher Lottoverband begrüßt Vorschläge der CDU und FDP zur Neuregelung des Lotteriemarktes
Hamburg (ots)
Heute haben die schleswig-holsteinischen Landtagsfraktionen von CDU und FDP in Berlin die Eckpunkte des Entwurfs für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag vorgestellt. Wesentliche Punkte für den Bereich der Lotterien sind die Aufhebung des Internetverbots und der Genehmigungserfordernisse für die Vermittlung staatlich veranstalteter Lotterien sowie eine angemessene Lockerung der Werbe- und Vertriebsbeschränkungen. Die Aufgaben der bisher 16 Glücksspielaufsichtsbehörden sollen zentral in einer neu zu schaffenden "Deutschen Prüfstelle für Glücksspielwesen" gebündelt werden.
"Der Deutsche Lottoverband begrüßt den Vorschlag als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Es muss allen Ländern klar sein, dass eine Fortsetzung des aktuellen Staatsvertrags seine fatale Folgen noch ausweiten würde", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes.
Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte die Kieler Landesregierung angekündigt, den noch bis Ende 2011 geltenden Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) kündigen zu wollen und dies den anderen Ländern mitgeteilt. Der Vertrag war schon in seiner Entstehung heftigst umstritten, insbesondere wegen seiner extremen Werbe- und Vertriebsrestriktionen für Lotterien. Wirtschaftsexperten gehen inzwischen davon aus, dass die Bundesländer bis zum Ende der vierjährigen Laufzeit des Glücksspielstaatsvertrages voraussichtlich rund 11 Milliarden Euro Umsatz und damit 5 Milliarden Euro an Steuern und Zweckerträge verlieren werden. Würde hingegen Werbung und Vertrieb der staatlichen Lotterien ohne die unverhältnismäßigen Restriktionen wieder angemessen geregelt werden, könnten die Bundesländer laut einem aktuellen Wirtschaftsgutachten des Glücksspielexperten Dr. Luca Rebeggiani (Universität Hannover) in den Jahren 2012 bis 2016 bis zu 10 Milliarden Euro Mehreinnahmen allein bei den Lotterien generieren.
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