Glücksspielstaatsvertrag - 2021 geht es auch um die Zukunft von LOTTO
Hamburg (ots)
Die Länderchefs haben sich gestern in Berlin auf einen 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag geeinigt, hauptsächlich betrifft dieser ein neues Erlaubnisverfahren für Sportwettanbieter, gültig zunächst bis Juni 2021. "Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes (DLV). "Die Bundesländer müssen jetzt die nächsten Monate intensiv nutzen, um mit Beteiligung der Branchenverbände eine grundlegende, kohärente Reform der deutschen Glücksspielregulierung auf den Weg zu bringen, die auch die Lotterien einschließt. Wir stehen für konstruktive Gespräche bereit."
Die Umsätze der klassischen Lotterie "Lotto 6aus49" sind in den vergangenen zehn Jahren um ein Drittel eingebrochen, während Lotterien im Rest von Europa um ein Viertel gewachsen sind. Die Talfahrt des klassischen Lottospiels begann im Jahr 2008 mit Einführung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV). Infolge der Begründung der staatlichen Monopole mit Suchtgefahren, die bei Lotterien nachweislich irrelevant ist, mussten Werbung und Vertrieb von Lotto sowie Klassen- und Soziallotterien stark eingeschränkt werden. Der Lotterievertrieb durch private Lotterievermittler, die zuvor bis zu 20 Prozent der Lotterieumsätze generiert hatten, wurde faktisch verboten. Im europäischen Vergleich sind den Bundesländern dadurch seit Einführung des GlüStV allein im Bereich der Lotterien rund 15 Milliarden Euro an Steuern und Zweckerträgen entgangen.
"Die Begründung des Lotterieveranstaltungsmonopols mit Suchtgefahren ist weder geeignet noch notwendig", so Faber. Der DLV appelliert an die Bundesländer, eine umfassende Reform der Regulierung aller Glücksspielbereiche auf den Weg zu bringen, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Risiken. "Eine risikoadäquate Lockerung von Produkt-, Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für Lotterien ist unumgänglich, um das Gemeinwohl nachhaltig zu sichern."
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