Patientenschützer fordert Nachbesserung bei elektronischer Patientenakte
Dortmund/Bonn (ots)
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat Nachbesserungen bei den vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Gesetzen zur vereinfachten Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) gefordert. Die automatische Einführung der EPA für alle Patienten ohne deren Zustimmung sei ein "sehr schlechter Weg", sagte Brysch im Interview mit dem Fernsehsender phoenix. Der Patient sei Besitzer der Daten und müsse deshalb selbst entscheiden können, wem diese Daten zugänglich gemacht würden. Es gebe gute Gründe etwa für HIV-Infizierte, ihrem Psychologen zu verschweigen, dass sie eine solche Infektion hätten, meinte Brysch. "Der Umgang mit den Daten muss differenziert sein," forderte der Patientenschützer. Er sei für eine umfassende Aufklärung, damit alle Menschen mitgenommen würden, sowohl Patienten als auch Ärzte, die "die Bremser im Gesundheitssystem" seien. Für ältere Menschen, die kein Smartphone oder Internet hätten, müsse es einmal im Jahr Papierausdrucke der Akte geben. "All dies muss nachgebessert werden", verlangte der Patientenschützer.
Er beklagte zugleich, dass die Einführung der EPA schon lange dauere: "20 Jahre haben schon Milliarden Euro gekostet, jetzt nochmal 20 Jahre warten, das wäre mir zu lang." Eine elektronische Akte sei außerordentlich sinnvoll. Sie enthalte einen Medikamentenplan, Informationen über Operationen und Therapievorschläge. Allerdings nutzten die Ärzte, mit denen er zu tun habe, die EPA noch nicht. Selbst in Krankenhäusern komme es trotz elektronischer Akten vor, dass die eine Abteilung nicht wisse, was die andere tue. "Da gibt es noch viel zu tun", so Brysch im phoenix-Interview.
Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte am heutigen Donnerstag neue Gesetzesinitiativen zur beschleunigten Einführung der elektronischen Patientenakte und zur wissenschaftlichen Nutzung der Daten angekündigt. Demnach sollen bis 2025 für rund 80 Prozent der Bevölkerung elektronische Patientenakten ohne deren ausdrückliche Zustimmung angelegt werden. Patienten sollen aber die Möglichkeit zum Widerspruch erhalten.
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