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Pflegereform: Das ändert sich 2025

Pflegereform: Das ändert sich 2025

Kostenloses KKH-Seminar informiert über Vorteile für Pflegebedürftige und Angehörige

Hannover, 20. Januar 2025 – Das neue Jahr bringt viele Veränderungen mit sich – auch für pflegebedürftige Menschen und ihr Umfeld. Denn 2025 treten verschiedene Neuerungen im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes, kurz PUEG, in Kraft. Ziel des 2023 eingeführten Gesetzes ist es, Betroffene zu entlasten, zu unterstützen und zu stärken. Was ändert sich nun konkret für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen? Und welche neuen Beträge stellt die Pflegekasse ab sofort bereit? Darüber informiert die KKH Kaufmännische Krankenkasse am Mittwoch, 22. Januar, von 16:30 bis 18 Uhr in dem kostenlosen Online-Seminar „Pflegereform 2025: Mehr Geld, weniger Sorgen?“. Pflegeexpertinnen und -experten geben allen Interessierten in dem Kurs einen umfassenden Überblick über die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Zum Jahresbeginn wurden unter anderem alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Dazu gehören beispielsweise das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen sowie die Leistungen für die vollstationäre Pflege. „Davon profitieren alle Pflegebedürftigen – egal, ob sie zu Hause oder in einer stationären Einrichtung betreut werden. Durch die Neuerungen wird die finanzielle Belastung für sie und ihre Angehörigen ein Stück weit reduziert“, sagt Karoline Viktoria Mielken, Leiterin der Pflegekasse bei der KKH. „Die höheren Zuschüsse für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege bedeuten darüber hinaus vor allem für pflegende Angehörige eine Entlastung. Sie haben damit die Möglichkeit, einen Pflegebedürftigen zeitweise von einer anderen Person oder auch stationär betreuen zu lassen. So können sie sich selbst vor Überlastung schützen und ihre eigene Gesundheit stärken.“ Mitte des Jahres gibt es in diesem Bereich eine weitere Änderung: Ab Juli 2025 werden die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem neuen Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Das soll eine flexiblere Nutzung der beiden Leistungen ermöglichen.

Alle Interessierten können sich jederzeit im Internet unter kkh.de/online-pflegeseminare für das kostenfreie Angebot anmelden. Das Seminar findet in Kooperation mit der famPLUS GmbH statt.

Mit gut 1,5 Millionen Versicherten, einem Haushaltsvolumen von 8,2 Milliarden Euro und rund 4.000 Mitarbeitenden zählt die KKH Kaufmännische Krankenkasse als eine der größten bundesweiten Krankenkassen zu den leistungsstarken Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Nähere Informationen erhalten Sie unter kkh.de/presse/portraet.

Beste Grüße
KKH-Pressestelle
Kaufmännische Krankenkasse
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
 
Telefon 0511 2802-1610
Telefax 0511 2802-1699
  
presse@kkh.de
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