Dr. Ulrich Rumm, Vorstandsvorsitzender der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG über den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze:
München (ots)
"Wir akzeptieren den Nichtannahmebeschluss des höchsten Gerichts. Ungeachtet dessen wäre es fatal, wenn die Versicherungspflichtgrenze durch Erhöhungen weiterhin als Instrument zur vermeintlichen Stärkung der Umlagefinanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung benutzt wird. Damit sitzen die GKV-Versicherten unabänderlich in der Demografie-Falle. Dies abzuwenden ist nur durch Einführung kapitalgedeckter Elemente auch in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, gerade weil die Krankenversicherung ein so hohes Gut ist und vor allem auch in Zukunft sein muss."
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen:
So weit wir hierin Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen ergeben sich eventuell Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen. Abweichungen resultieren ferner aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen, und insbesondere im Bankbereich aus dem Ausfall von Kreditnehmern. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte und der Wechselkurse, sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können einen Einfluss ausüben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen.
Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.
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