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Europäischer Tag des Notrufs 112
ASB fordert: Rettungsdienst als eigenständige medizinische Leistung anerkennen

Berlin (ots)

Anlässlich des europäischen Tags des Notrufs 112 am 11. Februar fordert der ASB eine umfassende Reform des Rettungsdienstes, die die Einsatzkräfte entlastet und die Finanzierung auf eine neue Grundlage stellt. "Ein zielgerichtetes Patientenleitsystem und die Anerkennung der Qualifikation der Mitarbeitenden können strukturell für spürbare Entlastung sorgen", sagt Knut Fleckenstein, Bundesvorsitzender des ASB e. V.

Der Rettungsdienst in Deutschland, der sowohl die Notfallrettung als auch den qualifizierten Krankentransport umfasst, ist ein essenzieller Bestandteil der medizinischen Versorgung. Während die Zuständigkeit auf Landesebene durch Rettungsdienstgesetze geregelt ist, bleibt die bundesweite rechtliche Verankerung bislang unzureichend.

"Hinzu kommt eine dringend notwendige Reform der Finanzierung, z.B. durch die Aufnahme der Rettungsdienstleistungen in das SGB V sowie eine konsequente Strafverfolgung nach Angriffen", so Fleckenstein. "Unsere Mitarbeitenden leisten jeden Tag lebensrettende Hilfe - dafür sollten sie die politische Wertschätzung erhalten, die sie verdienen."

Auf Bundesebene wird der Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch (SGB V) lediglich unter den Begriffen "Fahrkosten" (§ 60) und "Versorgung mit Krankentransportleistungen" (§ 133) geführt. Diese Einordnung wird der tatsächlichen medizinischen Leistung nicht gerecht und führt regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Krankenkassen und Rettungsdienstträgern. Die fehlende bundesweite Anerkennung als eigenständige medizinische Versorgungsleistung erschwert eine transparente und sachgerechte Finanzierung.

Ein zentrales Problem besteht in der Verknüpfung der Kostenübernahme mit einem durchgeführten Transport. Dies schafft Fehlanreize, da Patient:innen häufig ohne zwingende medizinische Notwendigkeit in Kliniken gebracht werden, um eine Abrechnung zu ermöglichen. Solche unnötigen Krankenhausaufnahmen belasten nicht nur das Gesundheitssystem finanziell, sondern auch die Notaufnahmen der Krankenhäuser.

Um diese Probleme zu lösen, ist eine gesetzliche Verankerung des Rettungsdienstes als eigenständige medizinische Leistung im SGB V dringend erforderlich. Nur so kann eine faire Vergütung erfolgen, die sich an der erbrachten medizinischen Leistung orientiert und nicht an der reinen Beförderung von Patient:innen.

Der Koalitionsvertrag von 2021 sah bereits vor, den Rettungsdienst als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach SGB V anzuerkennen. Diese Reform muss unter einer neuen Regierung schnell umgesetzt werden.

Das vollständige Statement von Knut Fleckenstein, Bundesvorsitzender des ASB Deutschland e.V.:

"Besonders am europäischen Tag des Notrufs möchten wir in diesem Jahr auf die Forderungen des ASB hinweisen, um die Einsatzkräfte zu entlasten. Der Rettungsdienst braucht eine umfassende Reform. Ein zielgerichtetes Patientenleitsystem und die Anerkennung der Qualifikation der Mitarbeitenden können strukturell für spürbare Entlastung sorgen. Hinzu kommt eine dringend notwendige Reform der Finanzierung, z.B. durch die Aufnahme der Rettungsdienstleistungen in das SGB V sowie eine konsequente Strafverfolgung nach Angriffen. Unsere Mitarbeitenden leisten jeden Tag lebensrettende Hilfe - dafür sollten sie die politische Wertschätzung erhalten, die sie verdienen."

Pressekontakt:

Diana Zinkler
Fachbereichsleitung Kommunikation und Public Affairs
Telefon: 030/2325786-122
Mobil: 0152/247 552 09
E-Mail: d.zinkler@asb.de

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