ASB begrüßt gemeinsames Positionspapier
Pflegeverbände und
Spitzenverbände der Pflegeeinrichtungen äußern sich zur
Pflegeversicherung
Köln (ots)
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes freut sich über die gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Pflegerates (DPR), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) zur Pflegeversicherung vom 17. Juni 2005. Hiermit haben sich die Praktiker der Pflegelandschaft auf dem Hauptstadkongress 2005 eindrucksvoll in die Diskussion um die Reform der Pflegeversicherung eingeschaltet, erklärt Gabriele Osing, Leiterin der Abteilung Soziale Dienste beim ASB-Bundesverband.
Mit mehr als 400 Pflegeeinrichtungen (ambulante Pflegedienste, Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen sowie Altenpflegeheime) sieht sich der ASB als Mitgestalter der Pflege in Deutschland und fühlt sich in dieser Funktion mitverantwortlich für alle Fragen, die eine zukünftige Gestaltung der Pflege und ihre nachhaltige Finanzierung betreffen. Bereits im vergangenen Jahr hat der ASB deshalb in einem Positionspapier zu Fehlentwicklungen und Mängeln der gegenwärtigen Situation Stellung bezogen und notwendige Reformschritte angemahnt.
Jeder kann durch Krankheit, Unfall und Invalidität pflegebedürftig werden. Deshalb ist die Entscheidung aus dem Jahr 1995 für das Versicherungs- und gegen das Fürsorgeprinzip in der Pflegeversicherung ein wichtiger Schritt gewesen. Dahinter dürfen wir nicht mehr zurück, so Gabriele Osing. Für den ASB sind bei einer Reform der Pflegeversicherung besonders folgende Aspekte wichtig:
Pflegebedürftigkeit neu definieren Der Begriff der Pflegebedürftigkeit muss verändert und der Realität angepasst werden. Das bedeutet, dass auch psychisch kognitive Kompetenz- und Fähigkeitsstörungen des Pflegebedürftigen einbezogen werden müssen. Hier muss vor allem der spezifische Hilfebedarf von an Demenz erkrankten Menschen angemessen berücksichtigt werden. Neue Betreuungsangebote für demenzkranke Menschen wie z.B. gemeinschaftliche Wohnkonzepte und Formen dezentraler Wohngruppen in überschaubarer Größe sollten gefördert und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden.
Verbesserte Koordinierung der Pflege Pflegende Angehörige müssen mehr Beratungs-, Anleitungs- und Überleitungsangebote erhalten. Schließlich sind sie es, die nach wie vor den Hauptteil der Pflegearbeit in Deutschland leisten. Um den Informations-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf der Angehörigen besser koordinieren zu können, empfiehlt sich der Einsatz von unabhängigen Case Managern. Diese können darüber hinaus die Versorgungsstrukturen besser vernetzen, indem sie die Pflegebedürftigen bei der Zusammensetzung des passenden Pflegemixes unterstützen. Dafür müssen allerdings weitgehend unabhängige Stellen gefunden werden, an denen die Case- Management-Funktion angesiedelt werden kann (z.B. Kommunen, Verbände oder Servicestellen nach SGB IX).
Abbau von Bürokratie Überflüssige Regelungen und Bürokratie müssen auf allen Ebenen beseitigt werden. Die pflegerische Kontrolle (Heimaufsicht, Medizinische Dienste der Krankenkassen) sollte in einer Hand gebündelt werden. Dadurch könnte unnötiger Aufwand vermieden werden. Gegenwärtig wird das System von zeitaufwändigen Überregulierungen und Kontrollen dominiert. Sie könnten minimiert werden, indem die verbandsinternen Qualitätskontrollen weitgehend anerkannt und der Stellenwert der internen Qualitätssicherung gestärkt würde.
Das vollständige ASB-Positionspapier zur Pflege finden Sie auf den Internetseiten des ASB (www.asb.de) unter ASB-Positionen.
Köln, den 22. Juni 2005
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