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ASB-Bundesverband

ASB begrüßt gemeinsames Positionspapier
Pflegeverbände und Spitzenverbände der Pflegeeinrichtungen äußern sich zur Pflegeversicherung

Köln (ots)

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)– Mitglied des
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – freut sich über die gemeinsame
Stellungnahme des Deutschen Pflegerates (DPR), der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und dem
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) zur
Pflegeversicherung vom 17. Juni 2005. „Hiermit haben sich die
Praktiker der Pflegelandschaft auf dem Hauptstadkongress 2005
eindrucksvoll in die Diskussion um die Reform der Pflegeversicherung
eingeschaltet“, erklärt Gabriele Osing, Leiterin der Abteilung
Soziale Dienste beim ASB-Bundesverband.
Mit mehr als 400 Pflegeeinrichtungen (ambulante Pflegedienste,
Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen sowie Altenpflegeheime) sieht
sich der ASB als Mitgestalter der Pflege in Deutschland und fühlt
sich in dieser Funktion mitverantwortlich für alle Fragen, die eine
zukünftige Gestaltung der Pflege und ihre nachhaltige Finanzierung
betreffen. Bereits im vergangenen Jahr hat der ASB deshalb in einem
Positionspapier zu Fehlentwicklungen und Mängeln der gegenwärtigen
Situation Stellung bezogen und notwendige Reformschritte angemahnt.
„Jeder kann durch Krankheit, Unfall und Invalidität
pflegebedürftig werden. Deshalb ist die Entscheidung aus dem Jahr
1995 für das Versicherungs- und gegen das Fürsorgeprinzip in der
Pflegeversicherung ein wichtiger Schritt gewesen. Dahinter dürfen wir
nicht mehr zurück“, so Gabriele Osing. Für den ASB sind bei einer
Reform der Pflegeversicherung besonders folgende Aspekte wichtig:
Pflegebedürftigkeit neu definieren
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit muss verändert und der Realität
angepasst werden. Das bedeutet, dass auch psychisch kognitive
Kompetenz- und Fähigkeitsstörungen des Pflegebedürftigen einbezogen
werden müssen. Hier muss vor allem der spezifische Hilfebedarf von
an Demenz erkrankten Menschen angemessen berücksichtigt werden. Neue
Betreuungsangebote für demenzkranke Menschen wie z.B.
gemeinschaftliche Wohnkonzepte und Formen dezentraler Wohngruppen in
überschaubarer Größe sollten gefördert und auf ihre Umsetzbarkeit
geprüft werden.
Verbesserte Koordinierung der Pflege
Pflegende Angehörige müssen mehr Beratungs-, Anleitungs- und
Überleitungsangebote erhalten. Schließlich sind sie es, die nach wie
vor den Hauptteil der Pflegearbeit in Deutschland leisten. Um den
Informations-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf der Angehörigen
besser koordinieren zu können, empfiehlt sich der Einsatz von
unabhängigen Case Managern. Diese können darüber hinaus die
Versorgungsstrukturen besser vernetzen, indem sie die
Pflegebedürftigen bei der Zusammensetzung des
passenden “Pflegemixes” unterstützen. Dafür müssen allerdings
weitgehend unabhängige Stellen gefunden werden, an denen die Case-
Management-Funktion angesiedelt werden kann (z.B. Kommunen, Verbände
oder Servicestellen nach SGB IX).
Abbau von Bürokratie
Überflüssige Regelungen und Bürokratie müssen auf allen Ebenen
beseitigt werden. Die pflegerische Kontrolle (Heimaufsicht,
Medizinische Dienste der Krankenkassen) sollte in einer Hand
gebündelt werden. Dadurch könnte unnötiger Aufwand vermieden werden.
Gegenwärtig wird das System von zeitaufwändigen Überregulierungen
und Kontrollen dominiert. Sie könnten minimiert werden, indem die
verbandsinternen Qualitätskontrollen weitgehend anerkannt und der
Stellenwert der internen Qualitätssicherung gestärkt würde.
Das vollständige ASB-Positionspapier zur Pflege finden Sie auf den
Internetseiten des ASB (www.asb.de) unter „ASB-Positionen“.
Köln, den 22. Juni 2005
Kontakt für Interviewanfragen, Fotomaterial und weitere 
Informationen: 
ASB-Pressestelle: Alexandra Valentino, Tel. 0221/47605-324, 
Bianca Fornoff, Tel: 0221/47605-233, Fax: -297, www.asb.de

Original-Content von: ASB-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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