Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Arbeitsunfall: Was nun? - Ab zum Durchgangsarzt!
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Berlin (ots)
Anmoderationsvorschlag:
Lagerarbeiter, die vom Gabelstapler angefahren werden, Köche, die sich am Herd die Hand verbrennen oder Schüler, die sich auf dem Weg in den Unterricht ein Bein brechen: Rund 880.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle verzeichnen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen jedes Jahr. Was genau in die Rubrik "Arbeitsunfall" fällt und was danach super wichtig ist, erzählt Ihnen jetzt Oliver Heinze.
Sprecher: Verletzt sich ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit, auf dem Weg zur Arbeit und zurück nach Hause, oder ein Kind im Kindergarten oder der Schule, dann ist das ein Arbeitsunfall. Und wenn Sie so einen hatten...,
O-Ton 1 (Claudia Haisler, 0:15 Min.): "Dann sollten Sie nach Möglichkeit einen Durchgangsarzt aufsuchen, der sich dann um Sie kümmert, und auch die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft informiert. Die sind nämlich zuständig, und nicht die Krankenkassen, und bezahlen auch Ihre Behandlungskosten. Außerdem sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie einen Arbeitsunfall hatten."
Sprecher: Sagt Claudia Haisler von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und erklärt, was ein Durchgangsarzt genau ist:
O-Ton 2 (Claudia Haisler, 0:22 Min.): "Das ist ein speziell von der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassener und geschulter Arzt, der sich besonders gut mit Unfallverletzungen auskennt, wie zum Beispiel Knochenbrüchen - also in der Regel ein Chirurg oder Orthopäde. Der entscheidet dann auch über die weitere Behandlung. Erkennen tun Sie Durchgangsärzte an einem Zusatz auf dem Praxisschild. Und auch Ihr Arbeitgeber muss eine Information aushängen, wo sich der nächste Durchgangsarzt befindet."
Sprecher: Auch in vielen Kliniken und Krankenhäusern arbeiten welche und können einen bei leichteren Verletzungen sofort behandeln. Aber Vorsicht:
O-Ton 3 (Claudia Haisler, 0:22 Min.): "Sollten Sie in einem Krankenhaus landen, in dem es keinen Durchgangsarzt gibt, müssen Sie Bescheid sagen, dass Sie einen Arbeitsunfall hatten, damit Sie nach der Erstversorgung an einen Durchgangsarzt überwiesen werden können. Bei Bagatellverletzungen können Sie auch erst mal zu Ihrem Hausarzt gehen und sich dort von ihm versorgen lassen. Soll die Behandlung aber länger als eine Woche dauern oder Sie länger als einen Tag krankgeschrieben sein, dann muss auch Ihr Hausarzt Sie an einen Durchgangsarzt überweisen."
Sprecher: Und wenn Sie mit dem wider Erwarten gar nicht klarkommen...
O-Ton 4 (Claudia Haisler, 0:14 Min.): "Dann sollten Sie die Berufgenossenschaft oder Unfallkasse informieren und nachfragen, ob es eventuell eine andere Behandlungsmöglichkeit gibt. Denn wir sind daran interessiert, dass es unseren Versicherten gut geht - und dazu gehört natürlich auch ein möglichst reibungslos funktionierendes Arzt und Patienten-Verhältnis."
Abmoderationsvorschlag:
Weitere Infos über Arbeitsunfälle, Erstversorgung, Durchgangsärzte und Ihre Rechte als Betroffene oder Betroffener finden Sie im Internet unter www.dguv.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Mail:presse@dguv.de
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