Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Unfallzahlen bei der Arbeit 2018 im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert - Gesetzliche Unfallversicherung ruft zu mehr Engagement für Verkehrssicherheit auf
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Berlin (ots)
Die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle hat sich 2018 im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Das geht aus einer Erhebung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute in Berlin veröffentlicht hat. Danach lag die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im vergangenen Jahr bei 877.198 und damit um 3.676 Unfälle höher als im Vorjahr (+0,42 Prozent). 188.527 Versicherte hatten einen meldepflichtigen Wegeunfall, ein Minus von 2.441 gegenüber 2017 (-1,28 Prozent). DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy rief angesichts der stagnierenden Unfallzahlen dazu auf, das Engagement für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und im Verkehr zu verstärken. Die gesetzliche Unfallversicherung unterstütze Betriebe und Versicherte dabei mit ihrer Präventionskampagne "kommmitmensch".
Zahl der schweren und tödlichen Unfälle geht kaum noch zurück
Die Zahl der neuen Unfallrenten belief sich auf 18.107. Sie lag damit nah am Vorjahreswert von 18.232 erstmals gezahlten Unfallrenten. 730 Versicherte verloren aufgrund von Unfällen ihr Leben (2017: 731): 420 durch Arbeitsunfälle, 310 durch Wegeunfälle. Hussy appellierte vor diesem Hintergrund an Arbeitgeber, Beschäftigte und die Politik, sich um mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu bemühen. "Alle können mehr zur Sicherheit auf den Straßen beitragen: der Chef, der darauf verzichtet, seine Leute anzurufen, wenn er weiß, dass sie gerade hinter dem Steuer sitzen. Die Politik, indem sie Verkehrsräume insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer sicher gestaltet. Aber auch jede und jeder Einzelne, indem man Ablenkung so gut es geht meidet - im Klartext: öfter mal das Handy weglegen oder die Stöpsel aus dem Ohr nehmen."
Unfallrisiko bei der Arbeit gestiegen
Um die Entwicklung des Unfallrisikos einzuschätzen, ermittelt die DGUV auch die Zahl der Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter. Hierbei handelt es sich um einen statistischen Maßstab, der Vergleiche erleichtern soll. Ein Vollarbeiter entspricht dabei der Zahl der Arbeitsstunden, die eine durchschnittliche, in Vollzeit tätige Person im Jahr gearbeitet hat. 2018 lag die Quote der Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter bei 23,1 und damit um mehr als 9 Prozent höher als 2017 (21,2 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter).
"Grund hierfür war nicht etwa das Mehr an Unfällen, sondern eine Abnahme der gemeldeten Arbeitsstunden", erklärt Hussy die Entwicklung. "Für 2018 haben die Unternehmen die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten erstmals über den digitalen Lohnnachweis übermittelt, was sehr gut funktioniert hat. Im Ergebnis hatten wir wesentlich präzisere Daten als in der Vergangenheit, aber auch einen Rückgang der Zahl der Vollarbeiter um rund 3,3 Mio. auf 38 Mio. Die nahezu unveränderte Zahl der Arbeitsunfälle verteilt sich also auf weniger Vollarbeiter. Das Unfallrisiko steigt auf dem Papier. Tatsächlich ist es aber so, dass es wohl schon in der Vergangenheit höher gelegen hat."
Kaum Veränderung bei Berufskrankheiten
2018 entschieden Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in 78.384 Fällen über die Anerkennung einer Berufskrankheit. Der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestätigte sich in 38.005 Fällen, was fast dem Vorjahreswert entsprach (2017: 38.080). In mehr als der Hälfte dieser Fälle lag eine beruflich verursachte Hauterkrankung vor. 4.813 Versicherte erhielten erstmals eine Rente aufgrund einer Berufskrankheit, 143 weniger als im Vorjahr. 2.435 Versicherte verstarben in Folge einer Berufskrankheit. Die häufigste Ursache dafür war der berufliche Kontakt mit Asbest.
3,8 Prozent weniger Schülerunfälle
Kinder in Tagesbetreuung, Schüler und Studierende sind in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Für die Schüler-Unfallversicherung sind Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände zuständig. 2018 gab es in der Schüler-Unfallversicherung insgesamt 1.272.247 Unfälle (2017: 1.321.925). Fast der gesamte Rückgang von 49.678 Unfällen entfiel dabei auf Unfälle in der Einrichtung. Diese sog. Schulunfälle beliefen sich auf 1.162.901. Die Zahl der Unfälle auf dem Schulweg änderte sich dagegen kaum: Sie lag bei 109.346, das sind 29 weniger als im Vorjahr. Mehr als ein Viertel davon entfiel auf Unfälle mit dem Fahrrad. Die Zahl der neuen Schülerunfallrenten stieg um 154 auf 813. Die Zahl der tödlichen Schülerunfälle sank um 14 auf 35. Mehr als zwei Drittel davon entfielen auf den Schulweg.
Finanzen: Umlagesoll der Berufsgenossenschaften sinkt
Die Aufwendungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für Leistungen, Prävention und Verwaltung haben im vergangenen Jahr um rund 300 Mio. Euro auf rund 13,5 Mrd. Euro zugenommen. Die Kosten stiegen insbesondere bei Heilbehandlung und Rehabilitation (+162 Mio. Euro) und finanzieller Entschädigung (+70 Mio. Euro).
Eine Besonderheit gab es bei den Beiträgen, die die gewerblichen Arbeitgeber für die Versicherung ihrer Beschäftigten zahlen: Das Umlagesoll der Berufsgenossenschaften ging um rund 100 Mio. Euro auf rund 11,46 Mrd. Euro zurück. Rein rechnerisch lag der durchschnittliche Beitrag zu den Berufsgenossenschaften damit bei 1,10 Euro je 100 Euro Lohnsumme. "Diese Entwicklung ist ein Einmaleffekt, der im Wesentlichen einer Änderung der Vorschusserhebung bei einer Berufsgenossenschaft geschuldet ist, die fusionsbedingt unterschiedliche Abrechnungszyklen bei den Fusionspartnern vereinheitlicht hat", so Hussy. "Um dies zu ermöglichen, war es erforderlich, von einer teilweise nachträglichen auf eine laufende Bedarfsrechnung umzustellen."
Die öffentliche Hand musste rund 82 Mio. Euro mehr für die gesetzliche Unfallversicherung aufwenden. Der Umlagebeitrag der Unfallkassen stieg auf rund 1,6 Mrd. Euro.
Hinweis
Arbeitgeber müssen Arbeits- und Wegeunfälle melden, wenn die Unfälle zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod von Versicherten führen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erfassen Unfälle in Betrieben und Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand. Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten in der Landwirtschaft sind über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau abgesichert.
In der Schüler-Unfallversicherung sind Unfälle dann meldepflichtig, wenn sie eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen.
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Stefan Boltz
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