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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Neuer Schnelltest für Pandemie-Atemschutz
IFA und DEKRA erarbeiten Prüfgrundsatz und starten Tests

Berlin (ots)

Die aktuelle Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach Atemschutzmasken in allen Bereichen der Gesellschaft stark erhöht. Die Versorgung medizinischer Fachkräfte mit dieser Schutzausrüstung ist mittlerweile zum Erliegen gekommen und damit stehen die Arbeitsfähigkeit und Sicherheit der betroffenen Beschäftigten in den kommenden Wochen in Frage. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und die DEKRA Testing and Certification GmbH haben innerhalb weniger Tage einen Schnelltest entwickelt, mit dem sich überprüfen lässt, ob auch Atemschutzmasken, die derzeit vielerorts im Eilverfahren hergestellt werden und auf ihre Zulassung warten, für die Dauer der akuten Gesundheitsbedrohung zum Schutz der Menschen im Gesundheitswesen eingesetzt werden können.

Atemschutzmasken sind sogenannte persönliche Schutzausrüstung (PSA). Sie unterliegen strengen Qualitäts- und Leistungsanforderungen und müssen für den Europäischen Markt von unabhängigen Stellen geprüft und zertifiziert werden. Nur dann darf der Hersteller sie mit dem CE-Kennzeichen versehen und in Europa vertreiben.

Für die Dauer der derzeitigen Sars-CoV-2-Pandemie hat die Europäische Kommission am 13. März 2020 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, zur Versorgung der medizinischen Fachkräfte auch Atemschutzmasken ohne CE-Kennzeichnung einzukaufen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Atemschutzmasken ein angemessenes Gesundheits- und Sicherheitsniveau gewährleisten. Das von IFA und DEKRA entwickelte Prüfverfahren soll diesen Nachweis schnell möglich machen.

"Der Prüfgrundsatz soll helfen, das Angebot an Atemschutzmasken möglichst rasch zu erweitern und die sonst sehr aufwändigen Prüfungen für diese Produkte auf wenige Tage - also auf einen Bruchteil der erforderlichen Testzeit - zu verkürzen", sagt Dr. Peter Paszkiewicz, Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle im IFA. Dabei ginge Geschwindigkeit vor hundertprozentiger Gewissheit über die notwendige Schutzwirkung.

Paszkiewicz: "Es muss betont werden, dass der so geprüfte Pandemieatemschutz keine reguläre persönliche Schutzausrüstung nach der europäischen PSA-Verordnung ist. Er ist als letzte Reserve für systemrelevante Personen im Gesundheitsdienst gedacht und soll nur dann verwendet werden, wenn keine anderen zugelassenen Atemschutzmasken mehr zur Verfügung stehen - auch solche nicht, die in Ländern außerhalb Europas zugelassen sind."

IFA und DEKRA bieten die Prüfung ab sofort an. Andere Prüfstellen können sich bei Interesse an die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) wenden.

Paszkiewicz: "Wir planen selbst bereits zusätzliche Prüfkapazitäten im Institut ein, hoffen aber auf breite Unterstützung durch andere kompetente Stellen."

Weiterführende Informationen: http://www.zls-muenchen.de/aktuell/index.htm

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
presse@dguv.de

Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell

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