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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Die richtige Maske zum Schulstart
Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Eltern Hinweise und Tipps, was beim Tragen von Masken in der Schule zu beachten ist

Berlin (ots)

Die richtige Maske zum Schulstart

Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Eltern Hinweise und Tipps, was beim Tragen von Masken in der Schule zu beachten ist.

Das neue Schuljahr naht oder hat gerade begonnen, die Inzidenzen steigen und nur sehr wenige Kinder und Jugendliche haben einen vollständigen Impfschutz. Damit alle Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien gesund und sicher lernen können, müssen sie im Schulalltag die Hygienemaßnahmen zum Schutz vor einer Corona-Infektion beachten. Dazu zählen vor allem gründliches Händewaschen, das Einhalten der Husten- und Niesetikette sowie das Wahren des Abstands von mindestens 1,5 Metern. Im Präsenzunterricht wird dieser Mindestabstand aber oft unterschritten. Dann ist es wichtig, Mund und Nase mit einer Maske zu bedecken.

"Um Infektionen zu vermeiden, sollten Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen eine medizinische Gesichtsmaske im Schulgebäude tragen", sagt Annette Michler-Hanneken, Leiterin des Fachbereichs Bildungseinrichtungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Neben den medizinischen Gesichtsmasken sind weitere Maskenarten im Umlauf. Welche Maskenart in welcher Form schützt, zeigt dieser Überblick:

  • Mund-Nasen-Schutz (MNS, medizinische Gesichtsmaske): geprüftes und zertifiziertes Medizinprodukt. Schützt andere vor Tropfen in der Ausatemluft der tragenden Person (Fremdschutz) und die tragende Person vor Schleimhautkontakt mit den eigenen, eventuell kontaminierten Händen.
  • FFP2-Maske (filtrierende Halbmaske oder Atemschutzmaske): geprüft und zertifiziert als Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für Erwachsene. Schützt die tragende Person vor dem Einatmen von Tröpfchen, Aerosolen und kleinster luftgetragener Partikel (Eigenschutz) und ohne Ausatemventil auch andere (Fremdschutz). Es gibt sie auch für kleinere Gesichtsformen. Sowohl FFP2 als auch MNS müssen ein CE-Kennzeichen tragen.
  • Mund-Nase-Bedeckung (MNB, auch Alltagsmaske): textile, nicht geprüfte und nicht zertifizierte Maske. Hierzu zählen auch Maskenüberzieher aus Vlies die vermehrt verkauft werden. Die Barrierewirkung nach außen sowie der Fremd- und Eigenschutz vor einer SARS-CoV-2 Infektion sind aufgrund unterschiedlicher Beschaffenheit (z. B. Art des Stoffs, Anzahl der Lagen) und fehlender Untersuchungen von MNB unbekannt. Aus diesem Grunde wird das Tragen von MNB aktuell nicht mehr empfohlen.

Mitunter werben Hersteller kleinerer FFP2-Masken mit Kindergesichtern auf der Verpackung und weisen sie als ideale Maske für Kinder aus. "FFP2-Masken werden ausschließlich für den Arbeitsschutz von Erwachsenen geprüft und als PSA zugelassen," stellt Annette Michler-Hanneken klar. "FFP2-Masken in kleineren Größen wurden für erwachsene Personen mit einer kleineren Gesichtsform zertifiziert. Für Kinder und Jugendliche gibt es schlicht keine Prüfszenarien."

Das sollten Eltern beim Kauf und bei der Anwendung von Masken generell beachten:

  • Größe und Passform: Die Maske sitzt dann gut, wenn sie Mund und Nase vollständig bedeckt, eng anliegt und beim Einatmen ein wenig angesogen wird.
  • Auf- und Absetzen: Bevor Kinder eine Maske verwenden, sollten sie sich die Hände gründlich waschen. Beim Auf- und Absetzen sollten weder die Innenseite noch der Dichtrand berührt werden. Wird die Maske nach dem Einsatz gut belüftet aufbewahrt, kann sie auch wiederholt kurzzeitig und über mehrere Tage benutzt werden. Wie eine Maske richtig verwendet wird, erklärt dieses Video kindgerecht.
  • Tragen und Wechsel: Im Schulalltag ist es oft möglich, die Masken situationsbedingt und für kurze Zeit abzunehmen, ohne dabei sich und andere zu gefährden. Grundsätzlich gilt: Ist die Maske durchfeuchtet oder kontaminiert, muss sie gewechselt werden. Daher gibt man am besten mehrere Masken mit in die Schule.

"Hin und wieder erreichen uns Anfragen von Eltern, die sich sorgen, dass das Tragen von Masken der Gesundheit schaden könnte", sagt Annette Michler-Hanneken. "Sicher ist es so, dass Kinder Masken nicht immer als angenehm empfinden. Den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen liegen aktuell jedoch nach wie vor keine Informationen vor, die belegen, dass die für Kinder und Jugendliche empfohlenen Masken die Atmung in einem gesundheitsgefährdenden Maße beeinträchtigen."

Das Tragen von Masken ist nur ein Baustein von verschiedenen Schutzmaßnahmen, die zum Schutz einer SARS-CoV-2 Infektion beitragen. Das gesamte Maßnahmenkonzept für allgemein- und berufsbildende Schulen ist im SARS-CoV-2- Schutzstandard Schule formuliert. Empfehlungen für Tragezeiten finden Sie in den FAQs des Schutzstandard Schule im Corona-Informationsportal der gesetzlichen Unfallversicherung.

Unabhängig davon können die Bundesländer eigene Regelungen zum Infektionsschutz erlassen. Länderspezifische Informationen zum sicheren und gesunden Arbeiten und Lernen gibt es hier.

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
presse@dguv.de

Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell

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