Ostsee-Zeitung: Kommentar zum Schießbefehl
Rostock (ots)
Bislang machte die Nicht-Existenz eines solch eindeutigen Befehls die juristische Aufarbeitung des mörderischen Grenzregimes äußerst schwierig. Einstige SED-Größen konnten sich mit juristischen Winkelzügen vor ihrer Verantwortung drücken. Allerdings wird sich an dieser unbefriedigenden Situation auch mit dem Auftauchen dieses schlimmen Stasi-Dokuments kaum etwas ändern. Es handelt sich dabei nicht um d e n Schießbefehl, sondern um eine Anweisung für Stasi-Aufpasser, die Grenzsoldaten kontrollieren und von der Flucht abhalten sollten. Erhellend und brutal zugleich. Die juristische Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit ist unabhängig davon nahezu abgeschlossen. Die historische Aufarbeitung, das Erinnern an jene Zeit, das Aufklären über diktatorische Strukturen, darf indes nie zu Ende gehen.
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