Ostsee-Zeitung: Kommentar zur Sicherheitsverwahrung jugendlicher Straftäter
Rostock (ots)
"Wegsperren, und zwar für immer!" Es war Gerhard Schröder, der im Jahr 2001 aussprach, was die Mehrheit denkt. Der Kanzler reagierte damals auf den Sexualmord an der achtjährigen Julia. Ein Verbrechen, das weit über Hessen hinaus Schlagzeilen gemacht hatte. Wenn es um derart entsetzliche Straftaten geht, wird Volkes Stimme laut. Das ist verständlich, denn das Leid der Opfer macht uns fassungslos. Die Gesellschaft stellt deshalb höchste Ansprüche an die Justiz: Auch nach Verbüßung der Strafe soll jedes Restrisiko ausgeschlossen sein. So wurde die Sicherheitsverwahrung - ein Gesetz aus dem Jahr 1933 - immer weiter verschärft. Die Zahl der betroffenen Gefangenen wächst. Das gestrige Urteil bestärkt die Politik in ihrem harten Kurs. Es entbindet sie aber mitnichten von der weiteren Verantwortung. Dass Gewalttäter, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden, bei entsprechenden Bedenken nicht in Freiheit kommen, ist richtig. Will man die Täter aber nicht bloß wegsperren - wie es der Basta-Kanzler einst forderte - muss die Justiz gleichzeitig in Therapieangebote investieren. Trotz aller furchtbaren Taten: Menschenrechte sind unteilbar. Sie gelten auch für Schwerstverbrecher.
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