Neue Westfälische: Verfassungsgericht kippt Termin der Kommunalwahl
Bielefeld (ots)
Gelernt hat die Koalition aus ihrem Scheitern vorm Verfassungsgericht nichts. Die Argumente, die für den 7. Juni angeführt worden waren, etwa Kostenersparnis durch Zusammenlegung von zwei Wahlen, höhere Wahlbeteiligung und Vermeidung von Überbelastung der Wahlhelfer, zählen nichts mehr. Stattdessen waltet wieder der blanke Opportunismus: weil CDU und FDP fürchten, dass die SPD am 27. September, dem Tag der Bundestagswahl, ihre Anhänger besser mobilisiert als an jedem anderen Tag, darf es nicht zu der naheliegenden Zusammenlegung von Bundestags- und Kommunalwahl kommen.
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