Neue Westfälische: KOMMENTAR Protest gegen entlassenen Sexualstraftäter Schutz ist notwendig HUBERTUS GÄRTNER
Bielefeld (ots)
Aus der kleinen Gemeinde Randerath im Kreis Heinsberg drangen bislang nur selten wichtige Nachrichten. Doch das ist plötzlich ganz anders. Seit Landrat Stephan Pusch (CDU) bekannt gemacht hat, dass in Randerath ein aus der Haft entlassener Sexualverbrecher wohnt, ist in dem 1.600-Seelen-Dorf buchstäblich der Teufel los. Es herrscht der Ausnahmezustand: Bürger protestieren gegen den Ex-Häftling, besorgte Eltern wollen ihre Kinder nicht mehr allein auf die Straße lassen, Lehrer schließen ihre Schulen ab. Auch die Rechtsradikalen rotten sich zusammen: Am vergangenen Wochenende demonstrierten sie gegen den Verbleib des Vergewaltigers Karl D. Wenn nicht alles täuscht, dann zieht in Randerath eine Art Pogromstimmung auf. Das muss zu denken geben. Hysterie hilft auch in diesem Fall nicht weiter. Sie ist fehl am Platz. Eine hundertprozentige Sicherheit vor Sexualstraftätern oder anderen Schwerverbrechern kann und wird es niemals geben. Delinquenten müssen nach Verbüßung ihrer Strafen grundsätzlich ein Recht auf Wiedereingliederung haben. Schließlich bemisst sich der Grad der Humanität einer Gesellschaft auch und gerade daran, wie sie mit ihren schlimmsten Mitgliedern umgeht. Es ist aber auch notwendig, dass eine Gesellschaft vor gefährlichen Personen konsequent geschützt wird. Der Gesetzgeber hat dem zum Beispiel dadurch Rechnung getragen, dass er die nachträgliche Sicherungsverwahrung möglich gemacht hat. Ihr Sinn und Zweck ist es, Täter unbefristet wegzusperren, wenn sich neue Tatsachen zu ihrer andauernden Gefährlichkeit ergeben. Der juristische Streit geht im konkreten Fall darum, ob es wirklich neue Tatsachen gibt. Gutachter haben inzwischen bescheinigt, dass bei dem Vergewaltiger Karl D. eine Rückfallgefahr besteht. Wenn das nicht ausreicht, um die nachträgliche Sicherheitsverwahrung anzuordnen, muss das Gesetz geändert werden. Für alles andere haben die Bürger zu Recht kein Verständnis. In Randerath und anderswo.
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