Neue Westfälische (Bielefeld): Prozess um Verhör Gäfgens Angemessene Nüchternheit KNUT PRIES, BRÜSSEL
Bielefeld (ots)
Es ist eines der traurigsten Bilder: Das Gesicht des lachenden Jungen mit den großen Vorderzähnen wird keinem je aus dem Gemüt fallen, der die entsetzliche und verstörende Geschichte Jakob von Metzlers und seines Mörders Gäfgen verfolgt hat. Dass der Täter, der aus Habgier ein Kinderleben auslöschte, vor Gericht seelische Beschädigung durch jene geltend macht, die das Verbrechen zu verhindern suchten, ist eine quälende Verlängerung der Untat. Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte hat gut daran getan, die Beschwerde des Mörders mit großer Nüchternheit abzumessen. Der Straßburger Spruch wahrt die rechte Proportion: Er bagatellisiert nicht die Verstöße des unglücklichen Polizeichefs Daschner und seiner Untergebenen gegen das Folterverbot. Er tadelt die unsaubere und laxe Behandlung dieser Verstöße durch die deutsche Justiz. Aber er trennt das zu Recht von der Frage der Schuld Gäfgens. So hat das Gericht zugleich einen ermordeten Jungen gegen eine weitere posthume Schändung in Schutz genommen und das Folterverbot gegen Relativierung befestigt. Mehr war nicht zu leisten.
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