Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Haftstrafe für Hoeneß Gut bedient Ralf Müller, München
Bielefeld (ots)
Was in dem spektakulären Prozess gegen "Bayern"-Boss Uli Hoeneß herausgekommen ist, kann man nun wirklich nicht als unerwartet bezeichnen. Es wäre ein Aufschrei durch die Republik gegangen, wenn man einen Steuersünder, der dem Fiskus mehr als 28,5 Millionen Euro vorenthalten hat, mit Bewährung hätte davonkommen lassen. Wenn man davon ausgeht, dass Hoeneß' Selbstanzeige unwirksam war, dann konnte man bei dieser Summe beim besten Willen keine Bewährung mehr auswerfen, auch wenn eine ganze Latte von Milderungsgründen zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen waren. Vielleicht hätte man noch daran denken können, den einstmals moralisierenden "Bayern"-Chef einer psychia-trischen Untersuchung zuzuführen. Denn der Zockerirrsinn, dem sich Hoeneß jahrelang hingegeben hat, legt eine ausgeprägte klassische Spielsucht nahe. Aber wäre Hoeneß mit einem Verfahren à la Gustl Mollath mehr gedient gewesen? Wohl kaum. Natürlich wird der Fall in der Revisionsinstanz (Berufung gibt es bei einem Landgerichtsurteil nicht) vor dem Bundesgerichtshof landen. Die Bundesrichter überprüfen, ob das Urteil wegen formaler Fehler oder unrichtiger Rechtsanwendung aufzuheben und zur Neuverhandlung zurückzuverweisen ist. So war das im Falle von Max Strauß, der schließlich als freier Mann den Gerichtssaal verlassen konnte. Bislang wurde höchstrichterlich noch nicht entschieden, wie stark sich eine missglückte Selbstanzeige strafmildernd auswirken kann. Die Feststellung des Richters, es handele sich nicht um Hinterziehung in einem besonders schweren Fall, ist angesichts der Summen durchaus wohlwollend. Der Fußballmanager ist für bayerische Verhältnisse "gut bedient" worden. Aber erst wenn das Urteil rechtskräftig wird, erhält der Angeklagte die Ladung zum Strafantritt. Das kann sich ein Jahr hinziehen. Lustig wird die Galgenfrist nicht.
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