Neue Westfälische (Bielefeld): Kündigungsschutz für adipöse Menschen Gesellschaftliche Verachtung Carolin Nieder-Entgelmeier
Bielefeld (ots)
Die Abhängigkeit von Alkohol oder anderen Drogen galt lange als Charakterschwäche. Mittlerweile ist nicht nur medizinisch, sondern auch gesellschaftlich anerkannt, dass es sich dabei um eine Krankheit handelt, die behandelt werden muss. Auch der Umgang mit Fettleibigkeit wandelt sich, allerdings bisher nur medizinisch, gesellschaftlich ist Übergewicht ein Problem von Menschen, die zu viel essen. Dabei kann extremes Übergewicht das Ergebnis einer Krankheit sein, die körperlich oder psychisch bedingt ist. Das muss noch keine Behinderung sein, doch wenn Menschen mit einer chronischen Krankheit dauerhaft von der Teilhabe am Leben abgehalten werden, haben sie nach deutschem Recht Anspruch auf den Genuss eines besonderen Kündigungsschutzes. Egal, ob die Betroffenen taub sind, im Rollstuhl sitzen oder fettleibig sind.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
Original-Content von: Neue Westfälische (Bielefeld), übermittelt durch news aktuell