Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR Urteil gegen ehrenamtlichen Sportbetreuer Zu hart HUBERTUS GÄRTNER
Bielefeld (ots)
Wer über Risiken beim Sport räsoniert, der denkt zuerst an Verletzungen durch Fouls oder aber an Herzinfarkte, die Aktive manchmal erleiden. Eher selten kommt es hingegen vor, dass eine Sportanlage sich nicht in einem verkehrssicheren Zustand befindet und in der Folge Menschen Schaden nehmen. So ist es vor zwei Jahren aber leider in Augustdorf passiert. Ein kleiner Junge wurde von einem nicht ausreichend gesicherten Handballtor, das plötzlich umstürzte, getroffen und schwer am Kopf verletzt. Das Opfer leidet heute immer noch an den Folgen und wird es auch noch das ganze Leben lang tun. Es wird aller Voraussicht nach gegen den Eigentümer der Halle und/oder die Verantwortlichen des ausrichtenden Vereins einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz haben. In der Regel treten die Versicherungen für solche Risiken ein. Eine ganz andere Dimension erhält der Fall aber dadurch, dass ein ehrenamtlicher Jugendbetreuer des FC Augustdorf nun auch eine strafrechtliche Sanktion erfahren hat. Volker Dierk, der sich bislang noch nie hatte etwas zu Schulden kommen lassen, wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, weil er die Hallen im Vorfeld nicht auf Gefahrenquellen untersuchte. Juristisch ist dieses Urteil sicher zu begründen. Trotzdem mutet es ziemlich weltfremd und zu hart an. Zwar müssen auch ehrenamtlich tätige Mitarbeiter in Sportvereinen auf die Sicherheit achten, hier wird die Latte aber wohl doch etwas zu hoch gelegt. Die Mängel hatten jahrelang existiert, niemand bemerkte sie. Außerdem gab es andere Trainer, die am Unfallort eigentlich hätten Aufsicht führen müssen. Sie taten es nicht, wurden aber nicht belangt. Von einem "Dolchstoß für das Ehrenamt" spricht der Verteidiger. Ein solcher Effekt könnte nun durchaus eintreten.
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