Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
VKU zum BFH-Urteil über steuerlichen Querverbund
Auswirkungen auf klassischen Querverbund unklar
Berlin (ots)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am 24.10.2007 veröffentlichten Urteil die Klage einer kommunalen Holding abgewiesen, die eine Verrechnung der Gewinne einer Grundstücksentwicklungsgesellschaft mit den Verlusten einer Bädergesellschaft mit steuerlicher Wirkung durchsetzen wollte. Nach Ansicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) handelt es sich um einen völlig untypischen Fall eines kommunalen Querverbundes. Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU, warnte daher davor, voreilig das Ende des kommunalwirtschaftlichen Querverbundes anzukündigen. Um Aussagen über die Auswirkungen auf die klassischen Querverbundsfälle treffen zu können, müsse die Urteilsbegründung intensiv analysiert werden. Im Übrigen sei durchaus fraglich, ob die Finanzverwaltung das Urteil, angesichts der sehr ungewöhnlichen Fallgestaltung, über den entschiedenen Fall hinaus anwenden werde. "Der VKU ist sich der hohen Bedeutung des steuerlichen Querverbunds bei der Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge bewusst", betonte Reck. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den betroffenen Unternehmensverbänden werde sich der VKU daher vehement für eine rechtssichere Lösung zur Aufrechterhaltung des kommunalwirtschaftlichen Querbundes einsetzen.
Pressesprecherin: Rosemarie Folle Fon: +49(0)30.203199-20 Fax: +49(0)30.203199-80 E-Mail: folle@ku.de
Original-Content von: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), übermittelt durch news aktuell