Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Lissabon-Vertrag ratifiziert
Kommunale Daseinsvorsorge erstmals im europäischen Primärrecht verankert
Berlin (ots)
Als letzter der 27 EU-Staaten hat die Tschechische Republik heute den Vertrag von Lissabon unterschrieben. Die letzte noch fehlende Ratifikationsurkunde wird nun in Rom hinterlegt. Damit kann der EU-Reformvertrag in Kraft treten. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Ratifizierung ausdrücklich. "Dies ist ein besonderer Tag für die deutsche Kommunalwirtschaft. Mit dem Vertrag von Lissabon ist das Recht der kommunalen Selbstverwaltung erstmalig im europäischen Primärrecht festgeschrieben", betonte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
In einem Zusatzprotokoll des Lissabonvertrages erkennt die Europäische Union die weitgehende Gestaltungsfreiheit lokaler wie nationaler Behörden bei Daseinsvorsorgeleistungen an. Zu den Leistungen der Daseinsvorsorge zählen Infrastrukturleistungen wie die Versorgung mit Gas, Wasser und Strom, aber auch Abwasser- und Abfallentsorgung. "Beim Lissabon-Vertrag stehen jetzt die Bedürfnisse der Verbraucher und Bürger an erster Stelle. Auch die Position der deutschen Kommunen wird durch den Vertrag gestärkt", so Reck. Zusätzlich wird im EU-Reformvertrag auch die Subsidiaritätskontrolle auf die lokale Ebene ausgedehnt. Künftig ist es zunächst die Aufgabe der lokalen und regionalen Ebene, ein auftretendes Problem zu lösen. Gelingt ihr das nicht, befasst sich die nächst höhere Ebene damit.
Bereits 2007 hatten die 27 Staats- und Regierungschefs den EU-Reformvertrag in Lissabon angenommen. Der gesamte Ratifizierungsprozess dauerte zwei Jahre.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt 1.350 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser und Entsorgung. Mit über 220.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 72 Milliarden Euro erwirtschaftet. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 56,9 Prozent in der Strom-, 52,1 Prozent in der Erdgas-, 75,5 Prozent in der Trinkwasser-, 50,3 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,2 Prozent in der Abwasserentsorgung.
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