Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
VKU begrüßt Einlenken der Bundesnetzagentur bei der Anerkennung von Verlustenergiekosten
Berlin (ots)
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf die berechtigte Kritik der Netzbetreiber am bisherigen System der Anerkennung von Verlustenergiekosten eingegangen ist und heute ein neues System vorgestellt hat. "So sehr wir uns über das Einlenken der Bundesnetzagentur für die Zukunft ab 2011 freuen, so sehr bedauern wir es, dass es keine Lösung für 2009 und 2010 gibt", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Allein in 2009 sind bei den Verteilnetzbetreibern Verluste in erheblicher finanzieller Größenordnung entstanden.
Unter Verlustenergie versteht man dabei die Differenz zwischen der in ein Netz eingespeisten und der aus einem Netz ausgespeisten Energie. In Stromnetzen entstehen Verluste dadurch, dass die technischen Bestandteile eines Netzes nicht vollkommen verlustfrei funktionieren und so beim Transport zwischen drei und sieben Prozent (je nach Beschaffenheit des Netzes) des Stroms verlorengehen. Die zum Ausgleich dieser Differenz notwendigen Strommengen muss der Netzbetreiber beschaffen.
Mit dem jetzt vorgelegten Vorschlag der BNetzA vollzieht die Behörde die überfällige Anpassung der Regulierungsvorgaben an die Entwicklungen der Energiemärkte. Dies schafft zumindest Planungssicherheit ab 2011, allerdings zunächst nur bis zum Ende der ersten Regulierungsperiode Strom (Ende 2013). Es besteht jedoch die erklärte Absicht der Behörde, diese Regelung auch für die zweite Regulierungsperiode fortzusetzen. Da in den Gesprächen mit der BNetzA keine Einigung über eine rückwirkende Lösung für 2009 und 2010 erzielt werden konnte, haben die beteiligten Verbände durchgesetzt, dass alle bis zum 31. Mai 2010 eingereichten Beschwerden gegen die Ablehnung von Härtefallanträgen bezüglich der Berücksichtigung von Verlustenergiekosten unabhängig vom Beitritt zu der jetzt vorliegenden freiwilligen Selbstverpflichtung weiter verfolgt werden können.
Insgesamt wertet der VKU die vorgelegte Regelung als akzeptablen Kompromiss für die Zukunft, auch wenn bei einzelnen Punkten - wie das für die Berechnung des Referenzpreises zugrunde gelegte Base/Peak-Verhältnis der Börsenpreise - unterschiedliche Auffassung mit der BNetzA bestehen bleiben. Der VKU empfiehlt seinen Mitgliedern die Teilnahme an dieser freiwilligen Selbstverpflichtung, dies bleibt aber immer die individuelle Entscheidung des einzelnen Unternehmens.
Zum Hintergrund
Die BNetzA erkannte im Rahmen der Ermittlung der Kostenbasis für die Anreizregulierung nur die ihrer Meinung nach effizienten Kosten für die Beschaffung der Verlustenergie an. Auf Grundlage eines Benchmarking legte sie hierfür einen Preis von 44 Euro pro Megawattstunde fest. Da dieser Preis teilweise weit übertroffen wurde (2008 phasenweise bei 90 Euro) bemühte sich der VKU darum, mit der Bundesnetzagentur eine Regelung auszuhandeln, die zu einer Anerkennung der tatsächlich entstandenen Kosten führen sollte. Dies sollte über eine Anerkennung der Kosten der Verlustenergiebeschaffung als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten bewirkt werden.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
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