Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
VKU fordert Ausnahmen im Freihandelsabkommen - Wasserver- und Abwasserentsorgung am besten in kommunalen Händen
Berlin/Brüssel (ots)
Am Montag beginnt die nächste Verhandlungsrunde zwischen der Europäischen Union und den USA zur Schaffung eines Freihandelsabkommens (Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP). Der VKU begrüßt es grundsätzlich, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Europa und den USA weiter ausgebaut werden soll und damit auch die wirtschaftliche Stärke Deutschlands für die Zukunft gesichert wird. Die zukünftigen Regelungen dieses Abkommens zielen darauf ab, Handelshemmnisse zu beseitigen und damit den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen der Europäischen Union und den USA zu erleichtern.
Dabei müssen jedoch die Belange der kommunalen Wasserwirtschaft in Deutschland beachtet werden: "Eine umfassende Bereichsausnahme für die Wasser- und Abwasserwirtschaft ist der sicherste Weg, um die Organisationsfreiheit der Kommunen im Bereich der Wasserwirtschaft in Deutschland nicht durch Marktöffnungspflichten zu gefährden", so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). "Bei der Konzessionsrichtlinie hat am Ende die politische Einsicht zu Gunsten kommunaler Strukturen in der Wasserwirtschaft gesiegt. Das Erreichte darf durch das Freihandelsabkommen jetzt nicht unterlaufen werden", so Reck weiter.
Ein vom VKU in Auftrag gegebenes Kurzgutachten des anerkannten Völker- und Europarechtlers Professor Markus Krajewski (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) unterstreicht die VKU-Forderung nach einem Ausnahmebereich für die kommunale Wasserwirtschaft. Demnach ist das der beste Weg, um eine Beeinträchtigung der kommunalen Organisationsfreiheit durch das geplante Freihandelsabkommen zu verhindern. Reck: "Die Sicherheit und hohe Qualität zu angemessenen Entgelten im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung beweisen, dass diese am besten in kommunalen Händen aufgehoben sind".
Durch das Abkommen könnte auch die Absicht der Bundesregierung, den Vorrang des Schutzes der Trinkwasserressourcen bei der Anwendung der sogenannten Fracking-Technologie festzuschreiben, in Frage gestellt werden. "Nationale und europäische Umweltschutzstandards, die dem Gewässerschutz dienen, dürfen durch das Abkommen nicht gefährdet werden", fordert Reck.
Das TTIP wird von der Europäischen Kommission für die Mitgliedstaaten verhandelt. Der Vertragstext des Abkommens kann dabei nur im Ganzen angenommen oder abgelehnt werden. Teil der Vertragsverhandlungen ist außerdem die Frage nach Schaffung eines verbindlichen außergerichtlichen Schiedsverfahrens. Zu Recht hat die EU die Verhandlungen in diesem Punkt zurückgestellt. Die Notwendigkeit eines solchen Verfahrens erschließt sich bei dem bestehenden Rechtsschutz in den beteiligten Ländern zunächst nicht. Jedenfalls müssen solche Verfahren so transparent ausgestaltet werden, dass zum Beispiel beim Thema Fracking, nationale Regelungen zum Schutz der Trinkwasserressourcen nicht ausgehebelt werden.
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