Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Monopolkommission verabschiedet sich aus der sozialen und ökologischen Marktwirtschaft
Berlin (ots)
"Mit ihrer Forderung nach einer schrittweisen vollständigen Liberalisierung der Abfallwirtschaft in Deutschland verabschiedet sich die Monopolkommission aus einer ökologisch und sozial orientierten Marktwirtschaft, die gerade in dem umweltsensiblen Bereich "Abfall" so wichtig ist", so die erste Bewertung von VKS- Präsident Dr. Rüdiger Siechau und VKE-Vorsitzenden Klaus Evertz.
Die Monopolkommission fordert nämlich in ihrem jüngst vorgelegten Sondergutachten zu "Wettbewerbsfragen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft" eine schrittweise Öffnung der kommunalen Abfallwirtschaft bis hin zu einer vollständigen Liberalisierung auch im Hausmüllbereich.
"Damit erteilt die Monopolkommission auch wichtigen Gemeinwohlbelangen wie Ökologie, Umweltschutz, Preiswürdigkeit und Entsorgungssicherheit eine klare Absage," so VKS-Präsident Dr. Rüdiger Siechau. "Für diese Aspekte steht aber die kommunale Entsorgungswirtschaft mit ihren ökologischen hochwertigen Entsorgungsanlagen, die flächendeckende Entsorgungssicherheit zu bürgerfreundlichen Preisen gewährleisten", konstatiert VKE- Vorsitzender Klaus Evertz.
Zu dem drohe durch das von der Monopolkommission vorgeschlagene Liberalisierungsmodell der vollständigen "Individualisierung des Vertragsabschlusses" zumindest in Großstädten ein "Häuserkampf um jede Mülltonne" mit nachteiligen Konsequenzen für die Umwelt, die Bürger und die Kommunen und ihre Unternehmen. Eine derartige Liberalisierung mit nachfolgender Privatisierung der deutschen Abfallwirtschaft würde nämlich die Umwelt dem Markt opfern, z. B. durch eine Mehrbelastung von Luft, Boden und Wasser, Gebührensteigerungen verursachen und eine flächendeckende Entsorgung gefährden und letztendlich einen vollständigen Abschied von der kommunalwirtschaftlichen Daseinsvorsorge beinhalten. Eine solche Entwicklung wäre auch gerade vor dem Hintergrund des für die Abfallwirtschaft wesentlichen Datums 2005, zu dem ein vollständiges Verbot der Ablagerung unbehandelter Abfälle endgültig greift, verheerend. Die seit Jahren unsererseits dringend angemahnte Planungs- und Investitionssicherheit wären weder für kommunale noch für private Entsorger gegeben", so Siechau.
"Im Übrigen bedeuten Liberalisierung und Privatisierung nicht zwingend mehr Wettbewerb" stellt Klaus Evertz fest. Zu diesem Ergebnis war bereits das im Jahr 2002 veröffentlichte Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) gekommen. Der Umweltrat bezweifelt nämlich, dass eine Privatisierung bzw. Liberalisierung in den Infrastrukturbereichen Wasserversorgung und in der kommunalen Abfallentsorgung so ausgestaltet werden kann, dass ein hinreichend hohes Ausmaß an Wettbewerb und Effizienz gewährleistet ist. Vielmehr befürchtet bereits der SRU, das öffentliche Monopole lediglich durch Private ersetzt werden, wodurch umweltpolitisch bedenkliche Entwicklungen, Leistungsverschlechterungen oder sogar Preissteigerungen zu befürchten wären.
Die Monopolkommission leistet damit im Ergebnis einer sich bereits abzeichnenden Markt- und Machtkonzentrationen in der privaten Entsorgungswirtschaft weiteren Vorschub.
"Um einen sinnvollen Wettbewerb in der Abfallwirtschaft zu gewährleisten, der gleichzeitig Belange des Umweltschutzes der Entsorgungssicherheit und Bürgerfreundlichen Preise gewährleistet, muss der bewährte Dualismus von kommunaler und privater Entsorgungswirtschaft unter klaren Rahmenbedingungen beibehalten werden", so das Fazit von Siechau und Evertz.
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