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Neues Unterhaltsrecht - Das Ende der Hausfrauen-Ehe

Hamburg (ots)

Kaum ein Gesetz der letzten Jahre wird das Leben
von Frauen so nachhaltig verändern wie das zu Beginn des Jahres in 
Kraft getretene neue Unterhaltsrecht. Frauen haben danach im Fall der
Scheidung nur noch in Härtefallen Anspruch auf Geld vom Ex-Mann. 
Sobald das Kind drei Jahre alt ist, ist den Müttern nach neuem Recht 
zumutbar, wieder für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Die 
Frauenzeitschrift FÜR SIE hat in ihrer aktuellen Ausgabe (6/2008; 
EVT: 4. März) mit der ehemaligen OLG-Richterin Jutta Puls gesprochen,
die als Sachverständige im Rechtsausschuss zur Reform Stellung 
genommen hat.
"Das neue Recht stärkt die Eigenverantwortung der Geschiedenen", 
kommentiert Jutta Puls das Gesetz. Sie sieht es als "strikte 
Anweisung, sich nach der Scheidung auf eigene Füße zu stellen." 
Zugleich räumt die Expertin ein, dass derjenige, der die Kinder 
betreut hat, schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt antrifft. "Das 
muss man ausgleichen. Wer keinen Job findet, erhält übergangsweise 
Unterhalt."
Was die Zumutbarkeit von Jobs angeht, gibt es ebenfalls Neuerungen. 
"Früher musste niemand unter dem ehelichen Lebensniveau arbeiten", 
erläutert Puls. "Jetzt kann er auf das voreheliche Niveau 
herabgesetzt werden." So sei zum Beispiel einer Sekretärin, die durch
die Heirat mit dem Chef einen höheren Lebensstandard erreicht habe, 
nach der Scheidung durchaus wieder eine Arbeit in ihrem 
Ausbildungsberuf zuzumuten.
Tatsächlich markiert das neue Unterhaltsrecht einen historischen 
Wechsel in der Familienpolitik: Die Ehe soll nicht länger eine 
Versorgungsinstitution sein. "Wenn jemand für seinen eigenen 
Lebensunterhalt sorgen kann, muss er es auch", sagt Jutta Puls, die 
nicht zuletzt aufgrund der hohen Scheidungsquoten nachdrücklich davor
warnt, sich vom Partner abhängig zu machen. Wünschen beide Partner 
dennoch eine Hausfrauen-Ehe, sollte zumindest ein Ehevertrag 
abgeschlossen werden. "In dem könnte vereinbart werden, dass der Mann
für die Frau in die freiwillige Rentenversicherung einzahlt oder für 
sie eine Lebensversicherung abschließt."
Diese Meldung ist unter Quellenangabe FÜR SIE zur Veröffentlichung
frei.
Kerstin Bode
Redaktion FÜR SIE
Ressortleitung Report
Tel. 040/ 27 17 - 35 17
Fax  040/ 27 17 - 20 90
E-Mail:  kerstin.bode@fuer-sie.de

Pressekontakt:

Mona Burmester
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 040/ 27 17 - 24 93
Fax 040/ 27 17 - 20 63
E-Mail: presse@jalag.de

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