BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI: Unternehmenssteuerreform muss nachgebessert werden!
Berlin (ots)
"Die heute vom Kabinett verabschiedete Unternehmenssteuerreform ist ein wichtiger Schritt nach vorn, sie darf aber noch nicht das letzte Wort sein", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Dr. Ludolf v. Wartenberg, am Mittwoch in Berlin. Die Reform müsse noch in zentralen Punkten nachgebessert werden.
So sei eine stärkere Entlastung des Mittelstands zwingend. Die annähernde Belastungsgleichheit zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften könne nur durch eine weitere Senkung des Einkommensteuertarifes hergestellt werden. Die Bundesregierung habe die bisher von der Wirtschaft vorgebrachte Kritik am Gesetzentwurf bisher weitgehend außer Acht gelassen. So müsse u.a. der Progressionsvorbehalt bei der Dividendenbesteuerung entfallen. Die Option zur Körperschaftsteuer werde überhaupt nur dann Wirkung entfalten, wenn dabei auf die Verschärfungen der Erbschaftsteuer verzichtet werde. Ebenfalls sei die geplante Absenkung der Beteiligungsgrenze für Veräußerungsgewinne auf ein Prozent nicht hinnehmbar. Strikt abgelehnt würden darüber hinaus die überzogenen Zugriffsrechte der Finanzverwaltung auf die elektronischen Datenbestände der Unternehmen.
"Ich begrüße, dass die Bundesregierung an der Steuerfreiheit von Beteiligungsverkäufen an Kapitalgesellschaften festhält", so v. Wartenberg. Die Freistellung der Gewinne auf Unternehmensebene sei die notwendige Konsequenz des Halbeinkünfteverfahrens. Auch hier müsse aber durch eine entsprechende Rücklagemöglichkeit auch den Personenunternehmen eine vergleichbare Steuerfreistellung eingeräumt werden.
Der Gesetzentwurf enthalte gegenüber dem Referentenentwurf auch zwei positive Korrekturen: die Rücknahme der geplanten Verschärfung bei der Gewerbesteuer, die vor allem für das Leasinggeschäft in Deutschland das Aus bedeutet hätte, sowie der Verzicht auf die Körperschaftsteuerpflicht bei Investmentfonds. "Der heute verabschiedete Reformentwurf kann nur der Ausgangspunkt für einen Reformkompromiss mit der Opposition sein", forderte der BDI-Hauptgeschäftsführer. "Wenn am Ende eine überzeugende Reform stehen soll, dann muss sich die Regierung beim Spitzensteuersatz und der Einbeziehung der Gewerbesteuer bewegen".
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