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BDI: Finanzausschuss ändert nur Marginalien - Nachbesserungen für den Mittelstand dringend erforderlich

Berlin (ots)

Enttäuscht reagierte der Bundesverband der
Deutschen Industrie (BDI) auf das am Mittwochabend im Finanzausschuss
verabschiedete Steuersenkungsgesetz. Im Vergleich zu dem im Kabinett
verabschiedeten Gesetzentwurf gebe es bis auf die Beibehaltung der
"Holdingklausel" nur marginale Änderungen.
Insbesondere schaffe das Gesetz eine nicht akzeptable Schieflage
zu Lasten des Mittelstandes. Weder gebe es eine steuerfreie Rücklage
für Veräußerungsgewinne, noch habe der Finanzausschuss den
durchschnittlichen halben Steuersatz wiedereingeführt. Eine weitere
Absenkung des Einkommensteuertarifs sei nicht erfolgt und das Ziel
der Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und
Kapitalgesellschaften somit deutlich verfehlt, kritisierte der BDI.
Das Optionsmodell sei in der vorliegenden Fassung praxisuntauglich
und werde wegen der erbschaftsteuerlichen Konsequenzen von den
Personenunternehmen nicht akzeptiert.
Auch die alle Unternehmen betreffenden Nachteile , u.a. die
gravierende Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen, habe der
Finanzausschuss nicht ausgemerzt. Unternehmen mit abweichendem
Wirtschaftsjahr müssten die Entlastungen vorfinanzieren; sie
profitierten erst in 2002 von den Entlastungen, während sie bereits
2001 von den Finanzierungsmaßnahmen betroffen seien.
Schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken äußerte der BDI
gegen das Ausmaß des geplanten Zugriffsrechtes der Betriebsprüfer
auch auf sensible, nicht steuerrelevante Daten der Unternehmen. Der
Gesetzestext sei so angreifbar, dass Rot-Grün schon vor der
parlamentarischen Verabschiedung  eine Interpretation des
Gesetzestextes in Form einer Verwaltungsanweisung geben müsse. "Wenn
der Gesetzgeber seinen Willen nicht mehr im Gesetz formulieren kann,
verwundert es nicht, wenn das Bundesverfassungsgericht diese Rolle
übernehmen muss", so der BDI.
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Deutschen Industrie e.V.
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