BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
Spitzenverbände: Korrektur der AfA-Tabellen zwingend notwendig
Berlin (ots)
"Die Industrie vertraut nach wie vor auf das mehrfach gegebene Kanzlerwort und die Festlegung des Gesetzgebers, die Steuerlast der Unternehmen durch die geänderten Abschreibungsbedingungen um nicht mehr als 3,5 Mrd. DM zu erhöhen." Dieses erklärte Hans-Jürgen Müller-Seils, Leiter der Abteilung Steuer- und Haushaltspolitik des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI), dem Verband der Automobilindustrie (VDA), dem VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) und dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI). Der industrielle Spitzenverband forderte deshalb die Finanzverwaltung auf, die mit völlig sachfremden Argumenten begründeten und zum 1.1.2001 bereits in Kraft gesetzten AfA-Tabellen zurückzuziehen. Grob getäuscht fühle sich die Wirtschaft auch durch die völlig überraschende Streichung der sogenannten Schichtzuschläge. Über diese Absicht sei zu keinem Zeitpunkt vorher gesprochen worden. Diese Maßnahme verlängere die Abschreibungsdauern um fünfzig bis mehr als sechzig Prozent und sei unakzeptabel.
Für die Elektroindustrie wies Christian Brunke, Vorsitzer des Finanz- und Steuerausschusses im ZVEI, auf die gesamtwirtschaftlichen Folgen der AfA-Verschlechterung hin. "Die Milchmädchenrechnungen des Bundesfinanzministeriums isolieren einzelne Wirtschaftsgüter und reduzieren die Belastung der Unternehmen auf den reinen Zinseffekt. Sie zeugen von einer ausgesprochenen Realitätsferne, denn die Unternehmen - nicht nur in der Elektroindustrie - investieren doch kontinuierlich. Hier wird eine Bugwelle erzeugt, die sich nicht mehr legt, sondern sich unendlich fortsetzt." Die Elektroindustrie als hochinnovative Branche mit kurzen Produktlebenszyklen und einem Investitionsvolumen von zwölf bis 13 Mrd. DM pro Jahr sei davon in besonderer Weise betroffen, betonte Brunke. Die Abschreibungsverschlechterungen werden die Branche rund einen halben Prozentpunkt Umsatzrendite kosten, schätzt der ZVEI.
Für Rolf Felder, Mitglied des Steuerausschusses des VCI, wirke die Verlängerung der Nutzungsdauern wie ein staatliches Programm zur Drosselung der Investitionstätigkeit. Die deutsche Chemische Industrie sei mit einem jährlichen Investitionsvolumen von ca. 14 Mrd. DM und den dahinterstehenden Arbeits- und Ausbildungsplätzen von der Verlängerung der Abschreibungsfristen besonders betroffen.
Nach Auffassung von Lutz Geschwandtner, Vorsitzender des Steuerausschusses des VDA, werde die steuerliche Mehrbelastung die erwartete Markterholung im Pkw-Bereich belasten. Zusätzlich dürfte die bereits eingesetzte Abschwächung des Inlandabsatzes von schweren Nutzfahrzeugen, Omnibussen, Anhängern und Wechselaufbauten durch die Verlängerung der Abschreibungsfristen erheblich verstärkt werden. Der VDA hält die Verlängerung der Abschreibungsfristen angesichts sich eher kontinuierlich verkürzender Innovationszyklen, die bei Kraftfahrzeugen vor allem aus sicherheits- und umweltbedingten Gründen erforderlich sind, für kontraproduktiv. Geschwandtner fügte hinzu, dass in vielen Ländern Europas die Abschreibungsfristen von Nutzfahrzeugen inzwischen deutlich kürzer sei als in Deutschland.
Ein Einschreiten des Gesetzgebers sei für den VDMA unerlässlich. "Die für das Investitionsklima in Deutschland mitentscheidende Frage der Abschreibungsdauer ist zu wichtig, als dass man sie der ausschließlich pro Fisko handelnden Verwaltung überlassen darf", so Dr. Harald Treptow, Steuerausschussvorsitzender des VDMA. Der VDMA regte an, für bestimmte Gruppen von Wirtschaftsgütern anerkannte Abschreibungssätze mit Hilfe von relativ wenigen Abschreibungsklassen festzulegen. Um die Nachteile für den Steuerpflichtigen aus einer solchen Methode auszugleichen, sollten im Jahr der Bestellung oder des Herstellungsbeginns in Höhe der vorgenommenen Zahlungen bzw. Kosten Vorausabschreibungen zulässig sein. Überdies sollte zum Ausgleich der Nachteile derartiger vereinfachender Abschreibungsklassen Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen mit mindestens 33 1/3 Prozent pro Jahr absetzbar sein. Mit derartigen Änderungen im deutschen Abschreibungsrecht könnte eine deutliche weitere Vereinfachung des Tabellen-Dschungels erreicht werden.
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