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BDI Bundesverband der Deutschen Industrie

Spitzenverbände: Korrektur der AfA-Tabellen zwingend notwendig

Berlin (ots)

"Die Industrie vertraut nach wie vor auf das
mehrfach gegebene Kanzlerwort und die Festlegung des Gesetzgebers,
die Steuerlast der Unternehmen durch die geänderten
Abschreibungsbedingungen um nicht mehr als 3,5 Mrd. DM zu erhöhen."
Dieses erklärte Hans-Jürgen Müller-Seils, Leiter der Abteilung
Steuer- und Haushaltspolitik des Bundesverbandes der Deutschen
Industrie (BDI), auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem
Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI), dem Verband der
Automobilindustrie (VDA), dem VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und
Anlagenbau) und dem Zentralverband Elektrotechnik- und
Elektronikindustrie (ZVEI). Der industrielle Spitzenverband forderte
deshalb die Finanzverwaltung auf, die mit völlig sachfremden
Argumenten begründeten und zum 1.1.2001 bereits in Kraft gesetzten
AfA-Tabellen zurückzuziehen. Grob getäuscht fühle sich die Wirtschaft
auch durch die völlig überraschende Streichung der sogenannten
Schichtzuschläge. Über diese Absicht sei zu keinem Zeitpunkt vorher
gesprochen worden. Diese Maßnahme verlängere die Abschreibungsdauern
um fünfzig bis mehr als sechzig Prozent und sei unakzeptabel.
Für die Elektroindustrie wies Christian Brunke, Vorsitzer des
Finanz- und Steuerausschusses im ZVEI, auf die gesamtwirtschaftlichen
Folgen der AfA-Verschlechterung hin. "Die Milchmädchenrechnungen des
Bundesfinanzministeriums isolieren einzelne Wirtschaftsgüter und
reduzieren die Belastung der Unternehmen auf den reinen Zinseffekt.
Sie zeugen von einer ausgesprochenen Realitätsferne, denn die
Unternehmen - nicht nur in der Elektroindustrie - investieren doch
kontinuierlich. Hier wird eine Bugwelle erzeugt, die sich nicht mehr
legt, sondern sich unendlich fortsetzt." Die Elektroindustrie als
hochinnovative Branche mit kurzen Produktlebenszyklen und einem
Investitionsvolumen von zwölf bis 13 Mrd. DM pro Jahr sei davon in
besonderer Weise betroffen, betonte Brunke. Die
Abschreibungsverschlechterungen werden die Branche rund einen halben
Prozentpunkt Umsatzrendite kosten, schätzt der ZVEI.
Für Rolf Felder, Mitglied des Steuerausschusses des VCI, wirke die
Verlängerung der Nutzungsdauern wie ein staatliches Programm zur
Drosselung der Investitionstätigkeit. Die deutsche Chemische
Industrie sei mit einem jährlichen Investitionsvolumen von ca. 14
Mrd. DM und den dahinterstehenden Arbeits- und Ausbildungsplätzen von
der Verlängerung der Abschreibungsfristen besonders betroffen.
Nach Auffassung von Lutz Geschwandtner, Vorsitzender des
Steuerausschusses des VDA, werde die steuerliche Mehrbelastung die
erwartete Markterholung im Pkw-Bereich belasten. Zusätzlich dürfte
die bereits eingesetzte Abschwächung des Inlandabsatzes von schweren
Nutzfahrzeugen, Omnibussen, Anhängern und Wechselaufbauten durch die
Verlängerung der Abschreibungsfristen erheblich verstärkt werden. Der
VDA hält die Verlängerung der Abschreibungsfristen angesichts sich
eher kontinuierlich verkürzender Innovationszyklen, die bei
Kraftfahrzeugen vor allem aus sicherheits- und umweltbedingten
Gründen erforderlich sind, für kontraproduktiv. Geschwandtner fügte
hinzu, dass in vielen Ländern Europas die Abschreibungsfristen von
Nutzfahrzeugen inzwischen deutlich kürzer sei als in Deutschland.
Ein Einschreiten des Gesetzgebers sei für den VDMA unerlässlich.
"Die für das Investitionsklima in Deutschland mitentscheidende Frage
der Abschreibungsdauer ist zu wichtig, als dass man sie der
ausschließlich pro Fisko handelnden Verwaltung überlassen darf", so
Dr. Harald Treptow, Steuerausschussvorsitzender des VDMA. Der VDMA
regte an, für bestimmte Gruppen von Wirtschaftsgütern anerkannte
Abschreibungssätze mit Hilfe von relativ wenigen Abschreibungsklassen
festzulegen. Um die Nachteile für den Steuerpflichtigen aus einer
solchen Methode auszugleichen, sollten im Jahr der Bestellung oder
des Herstellungsbeginns in Höhe der vorgenommenen Zahlungen bzw.
Kosten Vorausabschreibungen zulässig sein. Überdies sollte zum
Ausgleich der Nachteile derartiger vereinfachender
Abschreibungsklassen Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen mit
mindestens 33 1/3  Prozent pro Jahr absetzbar sein. Mit derartigen
Änderungen im deutschen Abschreibungsrecht könnte eine deutliche
weitere Vereinfachung des Tabellen-Dschungels erreicht werden.
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Deutschen Industrie e.V.
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