BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI und Hessisches Ministerium der Justiz: Schuldrechtsreform kommt übereilt und unausgewogen
Berlin (ots)
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und das hessische Justizministerium halten signifikante Korrekturen am Regierungsentwurf zur Modernisierung des Schuldrechts für erforderlich. Justizminister Christean Wagner und Ludolf v. Wartenberg, Hauptgeschäftsführer des BDI, fordern das Parlament anlässlich der Anhörung zu dem Gesetzentwurf vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 2. Juli 2001 auf, sich zunächst auf die notwendige Umsetzung, insbesondere der europäischen Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie zu beschränken. Das Verjährungs- und gesamte Schuldrecht seien demgegenüber ohne den enormen Zeitdruck zu reformieren. Dies würde ausgewogenere Regelungen, insbesondere im Vertragsrecht ermöglichen.
"Wenn den deutschen Industrieunternehmen einseitig die Mehrzahl der aus einem Vertragsverhältnis entstehenden Risiken aufgeladen werden, dann müssen sie im Vergleich zu ihren internationalen Wettbewerbern erneut Nachteile hinnehmen", so Ludolf v. Wartenberg. "Man müsse sich in diesem Fall fragen, ob der Gesetzgeber auf eine wirtschaftspolitische Gesetzesfolgenabschätzung verzichten wolle". Die meisten EU-Mitgliedsstaaten ersparten ihren industriellen Herstellern eine umfassende Vertragsrechtsänderung im wirtschaftlichen Bereich. Lediglich im Konsumgütergeschäft müssten sich dort die anderen europäischen Unternehmen auf neues Recht einstellen. In Deutschland würden Wirtschaft und Verwaltung jedoch gezwungen, möglichst schon bis zum Jahresende Millionen von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen an das neue Schuldrecht anzupassen. Vereinbarungen zu Gewährleistung, Garantien, Fristen, Verzugszinsen und Schadensersatz müssten umfassend überarbeitet und den Betroffenen erläutert werden.
"Der Bürger muss für die überhastete und teilweise unausgereifte Reform unnötig zahlen." Mit diesen Worten fasste Justizminister Wagner die Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderungen zusammen. Durch das zu schnell und überhastet erstellte Reformwerk werde bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem 1. Januar 2002 weitestgehend die Grundlage entzogen.
In der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit sei eine qualifizierte Umsetzung der Änderungen in alle neu abzuschließenden Verträge nicht möglich. Die Bürger müssten mit unausgereiften Verträgen rechnen. Dies führe zu Prozessen, die bei sorgfältiger Bearbeitung des Schuldrechts vermeidbar wären. Um Wirtschaft und Justiz nicht unzumutbar zu belasten, müsse sichergestellt werden, dass die neue Rechtslage nur mit einer akzeptablen Übergangsfrist zur Anwendung komme.
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