BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
Rogowski: Grundlegende Reform der Gewerbesteuer überfällig - Konzept einer belastungsneutralen kommunalen Einkommen- und Gewinnsteuer vorgelegt
Berlin (ots)
"Der Wirtschaftsstandort Deutschland benötigt eine grundlegende Reform der Gewerbesteuer. Die Neuordnung des Gemeindefinanzsystems ist längst überfällig", so Michael Rogowski, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), am Mittwoch vor Journalisten in Berlin. Für die gewerbliche Wirtschaft sei die Gewerbesteuer eine nicht zu rechtfertigende Sonderlast, für die Gemeinden ein wichtiger, aber nicht mehr bedarfsgerechter Baustein ihres Finanzsystems und für den Gesetzgeber ein Hemmnis für eine moderne Unternehmensbesteuerung.
Viele Vorschläge zur Reform der Gewerbesteuer, so der BDI-Präsident, wurden in den vergangenen Jahrzehnten gemacht. Die Erkenntnis ihrer Unverträglichkeit für erfolgreiches Wirtschaften setzte sich mehr und mehr durch, doch über Eingriffe im Detail und verfassungsrechtlich umstrittene steuertechnische Ausweichmanöver, wie jüngst mit der pauschalen Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer, kam der Gesetzgeber nicht hinaus.
Der BDI und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) legten jetzt das Konzept einer "Kommunalen Einkommen- und Gewinnsteuer" auf den Tisch. Sie soll an die Stelle der Gewerbesteuer und des bisherigen Gemeindeanteils am Aufkommen der Einkommensteuer treten und alle leistungsfähigen Bürger und Unternehmen einer Gemeinde erfassen. Technisch werde sie als Zuschlag auf die Einkommen- und die Körperschaftsteuer erhoben. Damit werde einerseits sichergestellt, dass sich die Belastung nach der Leistungsfähigkeit gemäß den Prinzipien der staatlichen Ertragsteuern richtet, und andererseits die Höhe des für Bürger und Unternehmen einheitlichen Zuschlags von der jeweiligen Wohnsitz- oder Betriebsgemeinde bestimmt werden kann.
Um die steuerliche Gesamtbelastung der Steuerzahler nicht zu erhöhen, benötigen die Gemeinden einen entsprechendenden Freiraum für die Festsetzung ihrer Zuschläge. Den erhalten sie einerseits durch eine deutliche, durchgängige Senkung des Tarifs der Einkommensteuer und eine leichte Anhebung des Satzes der Körperschaftsteuer. Die bisher von der Gewerbesteuerpflicht Ausgenommenen, ob Arbeitnehmer, Freiberufler oder sonstige Steuerpflichtige, werden nicht zusätzlich belastet. Für Bund, Länder und Gemeinden ist diese Umschichtung aufkommensneutral.
"Mit der hier vorgestellten kommunalen Einkommen- und Gewinnsteuer sagt die deutsche Industrie ja zu einer eigenen kommunalen Steuerquelle mit Hebesatzrecht der Gemeinden, aber nein zu einer einseitigen Inanspruchnahme von Unternehmen", unterstrich Rogowski. Die finanzielle Beteiligung von Bürgern und Unternehmen an den Ausgaben ihrer Gemeinden werde auf eine breite demokratische Basis gestellt. Das Konzept entspreche den berechtigten Belangen der Wirtschaft und der Gemeinden. Es bestimmt die Belastung nach der Leistungsfähigkeit im Einklang mit den Prinzipien der Einkommen- und der Körperschaftsteuer, bietet den Gemeinden vollen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg, vermeidet aber ökonomischen Schaden. Der Effekt der Vereinfachung ist ausgeprägt. Einkommen- und Körperschaftsteuer bieten den Gemeinden eine breite Basis der Besteuerung. Die kommunale Einkommen- und Gewinnsteuer stärkt die Finanzautonomie der Gemeinden, gibt dem Wettbewerb zwischen den Gemeinden mehr Raum und entzieht der akuten Gefahr der Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuer den Boden.
Der Präsident des BDI unterstrich die Notwendigkeit einer baldigen Reform. Die Arbeiten dazu müssten Bund, Länder und Gemeinden unter Mitwirkung von Wirtschaft und Wissenschaft unverzüglich aufnehmen. Nur so könne das angekündigte Ziel, eine umfassende Gemeindefinanzreform in der nächsten Legislaturperiode umzusetzen, erreicht werden. Der BDI-Präsident erwartet, dass das Bundesfinanzministerium im Herbst eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzierung einrichtet.
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