BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI hält Neuregelung der Abgeordnetenbestechung für sinnvoll
Berlin (ots)
- Inhaltlich ausgewogene Regelung - Überfällige Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption nun möglich
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hält die überfällige Neuregelung der Abgeordnetenbestechung für sinnvoll. "Es ist gut, dass die Abgeordneten dieses Thema nun angehen", sagte Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, am Freitag in Berlin anlässlich der Vorla-ge des Gesetzesentwurfes. Er sei eine inhaltlich ausgewogene Regelung. Sie wahre die Balance zwischen der Freiheit des Mandats und strafwürdigen Gegenleistungsgeschäften.
"Mit der Neuregelung wird der Weg frei, die UN-Konvention gegen Kor-ruption (UNCAC) zu ratifizieren und damit Deutschlands Sonderrolle zu beenden", betonte Lösch. Bislang hatte Deutschland die Konvention im Jahr 2003 zwar unterzeichnet, aber als eines von wenigen Industrieländern nicht ratifiziert. Grund war, dass die bisherigen deutschen Vorschriften zur Abgeordnetenbestechung den Vorgaben der UN-Konvention nicht genügten.
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