BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI fordert Nachbesserung des Übernahmegesetzes
Berlin (ots)
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) unterstützt die Absicht der Bundesregierung, das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz Anfang nächsten Jahres in Kraft zu setzen. Für die am Finanzmarkt Beteiligten sei es wichtig, dass ebenso wie in allen anderen Partnerländern der EU ein verlässlicher Rahmen für Unternehmensübernahmen geschaffen werde.
Die Spitzenverbände der Wirtschaft, BDI, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), zielen mit ihrer gemeinsamen Stellungnahme darauf ab, nach dem Scheitern der EU-Übernahmerichtlinie im Juli gleiche Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen im europäischen Maßstab zu schaffen. Das betreffe vor allem Regelungen zur Neutralitätspflicht des Vorstandes der angegriffenen Gesellschaft, die wegen fehlender Rahmenbedingungen in der EU in die Gesetze gehörten.
Die Spitzenverbände begrüßen ausdrücklich, dass der Regierungsentwurf jetzt der Hauptversammlung die Möglichkeit eröffnet, den Vorstand unabhängig vom Vorliegen eines Übernahmeangebotes zu Handlungen zu ermächtigen, die den Erfolg des Angebotes verhindern können - im Wege eines so genannten Vorratsbeschlusses. Solche Abwehrmaßnahmen müssten auch in Deutschland im Interesse der Aktionäre grundsätzlich möglich sein. Es verbleiben allerdings noch erhebliche Kritikpunkte in wichtigen Einzelfragen, die auch der Bundesrat in seiner Sitzung am Donnerstag aufgreift.
Nachbesserungsbedarf besteht vor allem in den geplanten Regelungen zum Vorratsbeschluss. So sollten die Mehrheitsanforderungen an dem Beschluss von Dreiviertel des stimmberechtigten Kapitals in der Hauptversammlung auf eine einfache Mehrheit abgesenkt werden. Qualifizierte Mehrheiten werden in aller Regel nur bei strukturellen Änderungen verlangt, um die es bei Abwehrmaßnahmen aber nicht geht. Auch müsse auf eine zu detaillierte Beschreibung der Abwehrmaßnahmen verzichtet werden. Schließlich sollte die Geltungsdauer für die Ermächtigung des Vorstandes von 18 Monate auf fünf Jahre, mindestens aber 36 Monate verlängert werden. Andernfalls müsse sich bei Gesellschaften, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, faktisch jede Hauptversammlung mit dem Thema befassen.
Die gemeinsame Stellungnahme ist auf den BDI-Internetseiten www.bdi-online.de unter Infothek/Publikationen abzurufen.
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