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BDI Bundesverband der Deutschen Industrie

Zur Unterzeichnung eines neuen Freundschaftsvertrags zwischen Deutschland und Frankreich sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: "Konkrete Schritte müssen folgen"

Berlin (ots)

   - "Die Unterzeichnung setzt ein starkes Zeichen: Die 
     deutsch-französische Zusammenarbeit muss wieder Fahrt aufnehmen.
     Gerade im Angesicht des bevorstehenden Brexits bedarf es eines 
     starken deutsch-französischen Zusammenhalts, um Europa frischen 
     Wind unter den Segeln zu geben. Europa braucht diesen Aufbruch 
     dringend.
   - Es darf im neuen Freundschaftsvertrag nicht bei 
     Absichtserklärungen bleiben. Konkrete Schritte müssen folgen - 
     zum Beispiel bei der Digitalisierung. Deutschland und Frankreich
     müssen Zugpferd bei der Entwicklung von Anwendungen in der 
     künstlichen Intelligenz (KI) in Europa werden. Entscheidend für 
     eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist eine enge Einbindung der 
     französischen und deutschen Industrie.
   - Für eine Vertiefung der deutsch-französischen Zusammenarbeit in 
     der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik muss die Politik jetzt
     die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Nur auf Basis einer 
     Verständigung über den Export gemeinschaftlich entwickelter 
     Systeme haben Deutschland und Frankreich die Chance, ihre Kräfte
     im Verteidigungsbereich zu bündeln und gemeinsame 
     Rüstungsprojekte zu realisieren.
   - Die im Vertrag vereinbarte enge Zusammenarbeit im Kampf gegen 
     den Klimawandel ist ein wichtiger Impuls. Um international 
     vergleichbare Rahmenbedingungen zu schaffen, müssen sich 
     Deutschland und Frankreich für eine schrittweise Einführung 
     eines vergleichbaren CO2-Preissignals in den G20-Staaten 
     starkmachen.
   - Es ist richtig, dass beide Länder die Wirtschafts- und 
     Währungsunion stärken und vertiefen wollen. Damit dies gelingt, 
     muss ein künftiger Eurozonen-Haushalt auch eine 
     Stabilisierungsfunktion enthalten.
   - Voraussetzung für einen integrierten deutsch-französischen 
     Wirtschaftsraum, wie ihn der Aachener Vertrag fordert, ist eine 
     Gemeinsame Konsolidierte Bemessungsgrundlage in der 
     Körperschaftsteuer. Hier zeigt sich, wie unsinnig der Sonderweg 
     Deutschlands bei der Gewerbesteuer ist."

Pressekontakt:

BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: presse@bdi.eu
Internet: http://www.bdi.eu

Original-Content von: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie, übermittelt durch news aktuell

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