Osterferien in Corona-Zeiten: Tipps & Regeln für Ausflüge ins Grüne und Spritztouren - Pressemeldung des ADAC
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Das Leben in Corona-Zeiten stellt uns im Alltag vor neue Herausforderungen. Wir verbringen so viel Zeit zu Hause wie selten, viele arbeiten seit Wochen im Homeoffice und beschulen und bespaßen gleichzeitig ihre Kinder. Nun stehen die Osterferien vor der Tür. Auch wenn der geplante Urlaub ins Wasser fällt, ist es umso wichtiger in den jetzigen Zeiten raus in die Natur zu gehen und in Bewegung zu bleiben. Doch welche Freizeitaktivitäten sind derzeit überhaupt noch erlaubt?
Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote
Unter dem Aspekt des Gemeinwohls und zum Schutze der Allgemeinheit sollten alle Personen, sofern möglich, zu Hause bleiben und Ausflüge und Fahrten auf das Notwendigste beschränken. In einigen Bundesländern gibt es strenge sogenannte Ausgangsbeschränkungen, hierzu zählen Bayern, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin. Hier muss zum Verlassen der Wohnung immer ein wichtiger Grund vorliegen. In allen anderen Bundesländern - wie auch in Hessen und Thüringen - gibt es lediglich ein Kontaktverbot. Der Kontakt ist nur zu bestimmten Personen zulässig und ein vorgegebener Abstand zu anderen Personen muss eingehalten werden. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Ein wichtiger Grund zum Verlassen der Wohnung ist nicht erforderlich.
Der ADAC rät - auch in Bundesländern ohne Ausgangssperre - nach Möglichkeiten Fahrten über Ostern zu unterlassen und am besten zu Hause zu bleiben.
Sport machen und draußen sein
Sport, spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind in jedem Bundesland gestattet. Wer mit Personen unterwegs ist, die nicht im eigenen Hausstand leben, sollte am besten nicht mit dem Zug oder Auto fahren. Wenn möglich sollte man laufen oder Rad fahren, um die Gefahr einer Ansteckung noch geringer zu halten. Zu bedenken ist auch, dass an Ausflugszielen der Mindestabstand möglicherweise nicht eingehalten werden kann. Von Ausflügen an beliebte Orte wird daher abgeraten. Es kann außerdem zu regionalen Ausflugsverboten und Sperrungen von Parkplätzen bekannter Ausflugsziele kommen.
Spritztouren mit dem Auto & Motorrad
Für Touren mit dem Auto oder Motorrad ist entscheidend, in welchem Bundesland man sich befindet. Während Bayern der reinen Vergnügungstour den Riegel vorgeschoben hat, ist das in den Bundesländern mit Kontaktverbot, wie in Hessen und Thüringen, erlaubt. Die Notwendigkeit sollte aber in allen Bundesländern in Frage gestellt werden. Unter dem Aspekt des Gemeinwohls ist es ratsam, sich lieber an der frischen Luft in der unmittelbaren Umgebung aufzuhalten.
Urlaub in der eigenen Ferienwohnung
Personen in den Bundesländern mit Ausgangsbeschränkung dürfen ihre Zweitwohnung in der aktuellen Zeit nicht aufsuchen. In den Ländern mit Kontaktverbot kann man sich in der Zweitwohnung aufhalten. Jedoch sollte man sich vorab in der Region erkundigen, ob die Anreise aus rein touristischen Zwecken noch erlaubt ist. In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist es zum Beispiel untersagt, aus touristischen Zwecken einzureisen.
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