Mehr Aufmerksamkeit im Straßenverkehr - Verkehrssicherheitsaktion „Kopf hoch. Das Handy kann warten“ startet im vierten Jahr in Folge
Ein Dokument
Seit 2017 unterstützt der ADAC Hessen-Thüringen die Aktion „Kopf hoch. Das Handy kann warten“ des Radiosenders hr3, um dazu beizutragen, den Straßenverkehr sicherer zu machen und auf die Gefahren durch Ablenkung am Steuer hinzuweisen.
Deshalb heißt es nicht nur im Programm bei hr3: „Kopf hoch!“. Die Botschaft wird auch durch Stadt- oder Linienbusse in Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Wiesbaden, Fulda und Kassel im Aktionszeitraum vom 1. bis 31. August transportiert, damit sie möglichst viele Menschen in Hessen erreicht.
Schon eine Sekunde Ablenkung bedeutet viele Meter Blindfahrt. Selbst wer nur für 2 Sekunden für eine WhatsApp oder SMS aufs Handy schaut, fährt bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h rund 30 Meter blind. Experten schätzen, dass auf deutschen Straßen jeder zehnte Unfall auf Ablenkung zurückzuführen ist. Und dennoch: Eine Allianz Ablenkungsstudie zeigt, fast jeder zweite Autofahrer nutzt sein Handy während der Fahrt.
Die Folgen von Ablenkung im Straßenverkehr
Ein Handy am Steuer kann zu Fahrfehlern und Unfällen führen. Beim Telefonieren, Schreiben und Lesen von Nachrichten können Tempo-, Blick- und Spurverhalten deutlich beeinträchtigt sein. Das gilt für Auto- und Radfahrer, aber auch für Fußgänger. „90 Prozent der Informationen im Straßenverkehr nehmen wir über die Augen wahr. 10 Prozent übers Gehör. Also gilt: Augen und Ohren auf und sich während der Fahrt nicht vom Smartphone ablenken lassen“, so Laura Ferfort, Pressereferentin des ADAC Hessen-Thüringen. „Denn jeder, egal ob Auto-, E-Scooter- oder Radfahrer, der durch das Handy längere Zeit unkonzentriert ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.“
Die Gesetzeslage zur Handynutzung am Steuer
Im Straßenverkehr ist das Telefonieren mit dem Handy am Ohr verboten. Das regelt der Paragraf 23 Absatz 1a der StVO (Straßenverkehrsordnung). Seit der Änderung 2017 darf der Fahrer auch sämtliche andere Funktionen von Mobiltelefonen nicht verwenden. Also keine Nachrichten schreiben oder lesen, Anrufe ablehnen oder einfach nur auf dem Display nach der Uhrzeit schauen. Das gilt für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen z.B. Tablets, E-Books, Navigationsgeräte oder i-Pods.
Bußgelder bei Verstoß gegen das Handyverbot
- 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg beim Führen eines Kraftfahrzeugs
- 150 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit Gefährdung
- 55 Euro für Rad- und Pedelec-Fahrer bis zu 25 km/h
Für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter und S-Pedelecs oder E-Bikes bis zu 45 km/h gelten bei Verstoß gegen das Handyverbot die Bußgelder wie für Kraftfahrzeuge.
Für Fußgänger, die im Straßenverkehr das Handy nutzen, gibt es gesetzlich kein Verbot, aber auch hier sollte die ganze Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr gelten, gerade wenn sie Ampeln, Straßen oder Kreuzungen überqueren.
Das ist während der Fahrt erlaubt
Um beispielsweise die Navi-Funktion am Handy nutzen zu dürfen, muss es im Auto außerhalb des Sichtfeldes fest in einer Halterung angebracht werden. „Meist eignen sich die Mittelkonsole an den Lüftungsschlitzen, die Armaturen oder die Windschutzscheibe. Beim Fahrrad am besten in der Mitte des Lenkers, damit das Handy nicht beim Bremsen stört“, sagt Laura Ferfort.
Smartphone und Co. dürfen nur benutzt werden, wenn sie weder aufgenommen noch gehalten werden müssen – sie sich also nicht in der Hand, sondern in einer Halterung befinden. Sie müssen über eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion verfügen oder der Fahrer darf nur kurz auf das Gerät hin- und vom Verkehrsgeschehen wegblicken soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben. Was „kurz“ bedeutet, dazu macht der Gesetzgeber keine Angaben. Das müssen langfristige Gerichte für den Einzelfall bestimmen.
Tipps zum sicheren Umgang mit dem Handy
- generell Telefongespräche während der Fahrt vermeiden
- Freisprechanlage verwenden, falls während der Fahrt ein Telefonat unvermeidlich ist
- das Handy während der Fahrt auf Flugmodus oder stumm schalten
- das Handy außer Griff- und Sichtweite aufbewahren
- Handy-Navigation, -Playlist oder -Podcast immer vor der Fahrt einstellen
Pressekontakt
Laura Ferfort
T +49 69 66 07 85 05
ADAC Hessen-Thüringen e.V. Unternehmenskommunikation Lyoner Straße 22 60521 Frankfurt am Main T +49 69 66 07 85 00 presse@hth.adac.de adac.de/hth
V.i.S.d.P.: Cornelius Blanke, Pressesprecher cornelius.blanke@hth.adac.de
Informationen zum Datenschutz: www.adac.de/hth-infopflicht