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Deutscher Bauernverband (DBV)

Unternehmensteuerrefom für mittelständische Unternehmen nachbessern
Handwerk und Landwirtschaft appellieren an Bundeskanzler Schröder

Berlin (ots)

Die Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen
Handwerks (ZDH), Dieter Philipp, und des Deutschen Bauernverbandes
(DBV), Gerd Sonnleitner, appellierten in einem Brief an Bundeskanzler
Gerhard Schröder, die Unternehmensteuerreform so weiter zu
entwickeln, dass die mittelständisch geprägten Unternehmen des
Handwerks und der Land- und Forstwirtschaft genauso wie die
Großunternehmen entlastet werden. Der derzeitige Entwurf des
Steuersenkungsgesetzes mit der Unternehmensteuerreform, zu dem in der
nächsten Woche eine Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen
Bundestages stattfinden wird, benachteilige die Einzelunternehmer und
Personengesellschaften im Handwerk und in der Land- und
Forstwirtschaft und sei nicht als steuergerecht zu vermitteln. In
einem gemeinsamen Positionspapier haben die beiden Verbände ihre
Vorstellungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der
Unternehmensteuerreform den Bundesministern Eichel, Müller und Funke
unterbreitet.
Phillipp und Sonnleitner betonen in ihrem Kanzlerschreiben, dass
sie die Vorschläge der Bundesregierung unterstützen, die zur
Verringerung der Steuerlast, zu mehr Steuergerechtigkeit sowie zu
einer nachhaltigen Förderung von Wachstum und Beschäftigung führen
würden. Gerade die Unternehmen im Handwerk und in der Land- und
Forstwirtschaft benötigten dringend eine Stärkung ihrer
Wettbewerbsfähigkeit und eine spürbare Rückführung der
Steuerbelastungen. Die derzeitigen Vorschläge der Bundesregierung zur
Unternehmenssteuerreform stellten jedoch "eine Reform für
Kapitalgesellschaften" dar. Sie verfehlten die für Einzelunternehmer
und Personengesellschaften vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen und
stellten "keine echte Alternative" dar, urteilten Philipp und
Sonnleitner. Es müsse daher nicht verwundern, dass der "Unmut im
Handwerk und in der Landwirtschaft über die Pläne der Bundesregierung
sehr groß und eine Verbitterung erkennbar ist". Für die überwiegende
Zahl der Einzelunternehmer und Personengesellschaften im Handwerk und
in der Land- und Forstwirtschaft werden die Steuersätze nur
schrittweise bis 2005 gesenkt; sie müssen andererseits aber ab 2001
eine Vielzahl von Gegenfinanzierungsmaßnahmen mittragen. Die
Kapitalgesellschaften dagegen sollen zum 1. Januar 2001 eine absolute
Senkung der Steuerlast auf 25 Prozent erhalten. Auch sei es für einen
Einzel- oder Mitunternehmer beispielsweise nur schwer
nachvollziehbar, dass einerseits Veräußerungsgewinne bei
Kapitalbeteiligung großer Unternehmen steuerfrei gestellt werden
sollten, andererseits dringend notwendige Umstrukturierungen und
Betriebsübergaben bei Personenunternehmen weiterhin steuerlich hoch
belastet blieben.
Obwohl Einzelunternehmer und Personengesellschaften eine der
tragenden Säulen des deutschen Unternehmertums darstellten, was durch
die uneingeschränkte Haftung des Unternehmers und die Identifikation
mit seinem Unternehmen dokumentiert werde, blieben die derzeitigen
Vorschläge zur Unternehmensteuerreform "reine Hilfskonstruktionen",
die das Steuerrecht nicht transparenter und einfacher werden ließen,
stellten Philipp und Sonnleitner fest. Mehr als 80 Prozent der
selbständigen Handwerker sowie der Land- und Forstwirte hätten einen
Gewinn unterhalb von 100.000 D-Mark. Eine nachhaltige Entlastung
dieser Unternehmen könne somit nur über eine spürbare und sofortige
Senkung des Einkommensteuertarifes erfolgen. Philipp und Sonnleitner
forderten, auf die Streichung der Sonder- und Ansparabschreibung zu
verzichten, um den wachstumswilligen und investitionsstarken
Betrieben ein Signal zu geben, dass die Bundesregierung die Gruppe
dieser Unternehmen bei der zukünftigen Unternehmensbesteuerung
unterstützen wolle. Schließlich sei die Unternehmensteuerreform für
die gesamte deutsche Wirtschaft das zentrale Gesetzgebungsverfahren
in dieser Legislaturperiode, betonten beide Präsidenten.
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