DBV beschließt Aktionsprogramm für Öko-Betriebe
Fachausschuss traf
zur Sondersitzung wegen Nitrofen-Skandal in Berlin zusammen
Berlin (ots)
In einer Sondersitzung, an der zeitweilig auch BMVEL-Staatssekretär Matthias Berninger teilnahm, hat der Fachausschuss "Ökologischer Landbau" des Deutschen Bauernverbandes (DBV) heute unter Vorsitz von Heinrich Graf von Bassewitz und DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born die Auswirkungen und Konsequenzen des Nitrofen-Skandals erörtert. Unmittelbar betroffene Bio-Bauern, deren Betriebe mit Legehennenhaltung und Eierproduktion sowie Weizenerzeugung und Schweinemast berichteten über die jetzt für sie entstandenen Probleme behördlicher und wirtschaftlicher Art. Der DBV verabschiedete ein 6-Punkte-Aktionsprogramm, das sofortige Hilfen für alle Öko-Betriebe, marktstabilisierende Maßnahmen und weitergehende Konsequenzen für die Kontrollen auch im vor- und nachgelagerten Bereich umfasst.
Denn die Nitrofen-Funde in Öko-Futtermitteln und Öko-Produkten haben dem gesamten Öko-Landbau und insbesondere den betroffenen Landwirten großen Schaden zugefügt. Die Öko-Landwirte haben diesen Skandal in keiner Weise zu verantworten, sie sind unverschuldet in eine extrem schwierige Situation geraten.
Durch die Verunsicherung der Verbraucher, aber auch des Lebensmitteleinzelhandels, hat die Vermarktung von Öko-Lebensmitteln einen schweren Rückschlag erlitten.
Jetzt muss alles unternommen werden, die bisher positive Entwicklung auf den Märkten für Öko-Produkte nicht abbrechen zu lassen.
Dazu fordert der Deutsche Bauernverband:
1. Die rasche Auflage eines von Bund und Ländern finanzierten Soforthilfeprogramms für diejenigen Öko-Landwirte, deren Existenz bedroht ist. Dies betrifft zunächst besonders die gesperrten Betriebe: Eine schnelle und unbürokratische Entsorgung belasteter Futtermittel und Erzeugnisse sowie gegebenenfalls Tierbestände durch die zuständigen Behörden ist vordringlich. Durch behördliche Anordnung muss kurzfristig aus Vorsorgegründen und zur Schadensbegrenzung Klarheit geschaffen werden. EU-Ausgleichszahlungen und staatliche Fördermittel dürfen durch die zeitweilige Produktionseinstellung nicht gefährdet werden. Alle beteiligten Behörden auf Landesebene müssen koordiniert vorgehen.
2. Die Entschädigung der betroffenen Betriebe muss umgehend durch Bund und Länder veranlasst werden. Der Deutsche Bauernverband prüft zusammen mit den Landesbauernverbänden die zivilrechtliche Entschädigung der direkt und mittelbar betroffenen Betriebe.
3. Der Deutsche Bauernverband begrüßt, dass bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank Kreditlinien zur Liquiditätssicherung mit günstigen Konditionen bereitgestellt werden. Dies sollte ergänzt werden durch Bürgschaften von Bund und Ländern.
4. Die CMA muss mit gezielten Verkaufsförderungsmaßnahmen für die Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel, die Öko-Produkte nicht ausgelistet haben, dazu beitragen, dass die positive Entwicklung bei der Vermarktung von Öko-Produkten nicht abbricht. Die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels werden aufgefordert, die Auslistung von Ökoprodukten zurückzunehmen. Der Deutsche Bauernverband wird kurzfristig alle Marktbeteiligten zu einer Marktkonferenz einladen.
5. Bund, Länder, Ökobetriebe sowie die Unternehmen im vor- und nachgelagerten Bereich müssen in Ergänzung zum neuen Öko-Landbaugesetz das Kontrollsystem im Öko-Landbau stufenübergreifend optimieren. Die Prüfergebnisse sind zentral zu dokumentieren und transparent zu machen. Über alle Öko-Anbauverbände und deren Tätigkeiten hinweg muss dieses Kontroll- und Sicherheitssystem allen Beteiligten am Öko-Markt gleichwertige Pflichten auferlegen und allen zugänglich sein. Nur so lassen sich Schwachstellen in der Produktsicherheit überwinden.
6. Der Deutsche Bauernverband bekräftigt seine Forderung nach rascher Anpassung der EG-Öko-Verordnung an die im deutschen Öko-Landbau gültigen Standards (AGÖL-Rahmenrichtlinien). Sollte dies kurzfristig nicht möglich sein, ist zu prüfen, wie in enger Abstimmung mit dem Lebensmittelhandel unter Einbeziehung des Bio-Siegels das höhere nationale Niveau bei den Standards abgesichert werden kann.
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