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Doppelbesteuerung der Rente – warum sich nachrechnen lohnt

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Pressemeldung des FPSB Deutschland

Doppelbesteuerung der Rente – warum sich nachrechnen lohnt

Kommen die Richter zu dem Ergebnis, dass dies aufgrund der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Altersbezüge der Fall ist, dann können Rentner unter Umständen Geld vom Staat zurückbekommen. Doch nun der Reihe nach:

Frankfurt/Main, 30. März 2021 – Hält der Fiskus bei Ruheständlern zweimal die Hand auf? Diese Streitfrage beschäftigt derzeit die Gerichte. Kommen die Richter zu dem Ergebnis, dass dies aufgrund der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Altersbezüge der Fall ist, dann können Rentner unter Umständen Geld vom Staat zurückbekommen. Dies betrifft vor allem jene Ruheständler, die erst in den kommenden Jahren bis 2040 in Rente gehen werden. Allerdings kann es auch bei jenen Menschen, die in den vergangenen Jahren das Arbeitsleben hinter sich gelassen haben, schon zu einer Doppelbesteuerung kommen. „Und in manchen Fällen dürfte es durchaus um einige Tausend Euro gehen“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Der Haken ist allerdings zum einen, dass die Berechnung dazu äußerst komplex ist. Zum anderen müssen Rentner, die glauben, dass das bei ihnen der Fall ist, auch Vorkehrungen treffen.“ Deshalb kann es sich lohnen, sich bei den vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNERN® (CFP®) professionelle Unterstützung zu holen. Sie können dabei helfen, festzustellen, ob möglicherweise eine Doppelbesteuerung vorliegt und wertvolle Tipps geben, was Betroffene tun müssen, um den womöglich zu viel gezahlten Steuerbetrag zurückzuerhalten.

Am 1. Januar 2005 reformierte der Gesetzgeber die Besteuerung der gesetzlichen Altersvorsorge. Der Grund: Damals hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die steuerliche Behandlung der gesetzlichen Rente im Vergleich zu anderen Altersvorsorgeformen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Seitdem stellt der Staat sukzessive auf die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente um. Allerdings sind viele Experten überzeugt davon, dass es durch die neue Regelung zu einer Doppelbesteuerung kommt. Das heißt, dass die aus dem bereits versteuertem Einkommen resultierenden Rentenbeiträge in der Auszahlphase erneut besteuert werden. Das jedoch wäre verfassungswidrig.

Künftige Ruheständler am stärksten betroffen

Da aufgrund der schrittweisen Umstellung bis zum Jahr 2040 ein immer größerer Anteil aus der gesetzlichen Rente nachgelagert besteuert wird, der steuerpflichtige Anteil an der Rente also steigt, nimmt die Wahrscheinlichkeit einer doppelten Besteuerung zu. „Zwar kann es auch Menschen treffen, die schon in den vergangenen Jahren ihr Erwerbsleben hinter sich gelassen haben.

Vor allem betroffen sind aber diejenigen, die in den kommenden Jahren ihren Ruhestand antreten werden“, erläutert Prof. Tilmes.

Allerdings ist es im Einzelfall nicht ganz trivial festzustellen, ob nach der Reform des Alterseinkünftegesetzes eine zweifache Besteuerung vorliegt oder nicht. Ein Finanzmathematiker und ein Steuerberater haben sich dennoch der Herausforderung gestellt, dies nachzuweisen. Im Frühjahr dieses Jahres gaben sie bekannt, dass sie eine Rechenformel gefunden haben, mit der sich beweisen lässt, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt.

Diese Formel könnte Medienberichten zufolge Einfluss auf die derzeit laufenden Musterklagen vor dem Bundesfinanzhof, die auch vom Bund der Steuerzahler unterstützt werden, haben. Dabei geht es darum festzustellen, wann eine solche zweifache Besteuerung vorliegt und in welchen Fällen diese möglicherweise geringfügig ist und damit als hinnehmbar erachtet wird.

Frühzeitig Einspruch einlegen

Entscheiden die Richter für die Kläger, dann sollten Rentner vorbereitet sein. „Hat ein Ruheständler die Vermutung, dass auch seine Rente betroffen ist, sollte er auf jeden Fall gegen Steuerbescheide, die er bekommt, Einspruch einlegen“, erklärt der FPSB-Vorstand, der auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Denn damit könnten die Steuerbescheide nachträglich zu Gunsten des steuerpflichtigen Rentners geändert werden. Zudem ist es wichtig, sämtliche Steuerbescheide, also auch die aus dem aktiven Berufsleben, aufzubewahren.

Einfach ist es aber nicht, die mögliche Doppelbesteuerung nachzuweisen, selbst wenn die laufenden Klagen Erfolg haben sollten. „Und auch um einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen, braucht es ein gewisses Hintergrundwissen über die entsprechenden Fristen und in welcher Form dies geschehen muss“, erläutert Tilmes weiter.

Aus diesem Grund kann es hilfreich sein, einen Experten aufzusuchen, der sich mit solchen Themen auskennt. Beratend zur Seite stehen hier die vom FPSB zertifizierten CFP®-Professionals. Sie sind aufgrund ihrer anerkannt sehr guten Ausbildung nicht nur in der Lage, die Altersvorsorge im Sinne einer umfassenden und langfristigen Finanzplanung individuell auszurichten, sondern können ihren Kunden auch in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auch in steuerlicher Hinsicht unterstützend zur Seite zu stehen.

Über den FPSB Deutschland e.V.

Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 27 Mitgliedsländern und rund 192.000 Zertifikatsträgern. Dessen Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an.

Zentrale Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln. Wichtige Gütesiegel sind der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, der CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER®-Professional, der EFPA European Financial Advisor® EFA und der CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR. Der FPSB Deutschland hat ferner den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Dafür arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.

Ein weiteres Anliegen des FPSB Deutschland ist die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der Verband den Verbraucher-Blog www.frueher-planen.de lanciert. Er informiert neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen und beinhaltet drei Online-Rechner zur Berechnung der Altersrente und der Basisrente sowie zur Optimierung der Fondsanlage.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.fpsb.de/.

Folgen Sie uns auch auf LinkedIn unter: https://www.linkedin.com/company/fpsbdeutschland/

Rück- oder Interviewanfragen mit dem Vorstandsvorsitzenden des FPSB Deutschland Prof. Dr. Rolf Tilmes bitte an:

iris albrecht finanzkommunikation GmbH
Frau Iris Albrecht
Feldmannstraße 121
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 410 98 06 10
Fax: 0681 – 410 98 06 19
Email:  presse@fpsb.de
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