Wie definiert man ein Objektnetz? EUROFORUM-Konferenz "Objektnetze in der Praxis" 17. und 18. Juli 2007, Berlin
Düsseldorf (ots)
Berlin/Düsseldorf, Juni 2007. Die Diskussionen darüber, wann Objektnetze vorliegen, sind vielfältig. Wegen der umstrittenen Formulierungen im § 110 des EnWG ist die praktische Gestaltung der Objektnetze sowie das Zusammenspiel zwischen Verteilnetz- und Objektnetzbetreiber entscheidend. Auf der EUROFORUM-Konferenz "Objektnetze in der Praxis" (17. und 18. Juli 2007, Berlin) werden die aktuellen Rechts- und Regulierungsvorschriften für Objektnetze vorgestellt. Die Anerkennungskriterien für Objektnetze durch die Bundesnetzagentur werden erläutert und der lange Weg dahin an Beispielprojekte wie dem Flughafen Leipzig und der Deutschen Bahn praxisnah aufgezeigt.
Durch das Merkblatt "Objektnetze" der Bundesnetzagentur soll für Objektnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber mehr Klarheit geschaffen werden, unter welchen Bedingungen die Netze unter die Kontrolle der Regulierungsbehörde fallen. Peter Franke (Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen) erläutert die Entscheidungskriterien der Regulierungsbehörden, Objektnetze von der Regulierung zu befreien und stellt den Weg der Antragsstellung und -genehmigung vor.
Aus Sicht eines Übertragungsnetzbetreibers blickt Gunter Scheibner (Vattenfall Europe Transmission) auf das Zusammenspiel mit Objektnetzbetreibern, Verteilnetzbetreibern und Lieferanten und erläutert die Pflichten zur Datenbereitstellung, die sich aus dem EnWG, der Stromnetz-Verordnung, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraftwärme-Kopplungs-Gesetz ergeben. Über die Anforderungen an die Netzsicherheit und Versorgungsqualität für Objektnetze spricht Dr. Christian Czauderna (Bayer Industry Services) am Beispiel von Chemieparks. Aktuelle Fragestellungen zur Konzessionsabgaben in der Praxis von Objektnetzen greift Wolfdieter von Hesler (RWE Energy AG) auf.
Das vollständige Programm finden Sie unter: http://www.euroforum.de/ots-objektnetze07
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