Emissionsrechte haben ihren Preis EUROFORUM-Seminar "Emissionsrechtehandel in der zweiten Handelsperiode" 2. August 2007, Berlin und 5.September 2007, Düsseldorf
Düsseldorf (ots)
Düsseldorf, Juli 2007. Trotz erheblicher Kritik aus der Energiewirtschaft und der Industrie hat der Bundesrat Anfang Juli das "Zuteilungsgesetz" beschlossen und neue Vorgaben für den CO2-Emissionsrechtehandel bestimmt. Neben der Zuteilung der Verschmutzungsrechte für Industrie- und Energieversorgungsanlagen regelt das Gesetz erstmals den teilweisen Verkauf und die spätere Versteigerung von CO2-Zertifikaten. Insgesamt können in Deutschland in der zweiten Handelsperiode (2008 bis 2012) jährlich 453 Millionen Tonnen Kohlendioxid verteilt werden. Etwa neun Prozent oder 40 Millionen Tonnen sollen davon verkauft werden. Zusätzlich belastet werden durch den Verkauf von Emissionsrechten vor allem die Stromversorger, da deren Zuteilung um 17 Prozent gekürzt und keine Sonderreglungen für die CO2-intensiven Braunkohlekraftwerke vorgesehen sind.
Das EUROFORUM-Seminar "Emissionsrechtehandel in der zweiten Handelsperiode"(2. August 2007, Berlin und 5.September 2007, Düsseldorf) greift die Grundlagen des neuen Zuteilungsgesetzes (ZuG 2012) und der Zuteilungsverordnung (ZuV 2012) auf und stellt die nötigen Abläufe und Fristen der nächsten Antragstellung vor. Die politischen Hintergründe und Ziele für den Klimaschutz erläutert MinR Franzjosef Schafhausen (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit). Über die Prozesse in der Deutschen Emissionshandelsstelle und die Monitoring-Anforderungen ab 2008 informiert Dr. Jürgen Landgrebe (Deutsche Emissionshandelsstelle, Umweltbundesamt). Mit Praxisbeispielen geht Annette Gruß (Future Camp) auf die Auswirkungen des neuen Gesetzes in den Betrieben ein. Heiko Kern (TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG) erörtert die Neuerungen bei der Prüfung der Zuteilungsanträge.
Das vollständige Programm finden Sie unter: http://www.euroforum.de/ots-emissionsrechte07
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