Zurechnungen der Erträge bei ausländischen Stiftungen entfallen 4. EUROFORUM-Konferenz "Die Non-Profit-Organisation" 22. und 23. Januar 2009, Hotel Königshof, Bonn
Bonn/Düsseldorf (ots)
Dezember 2008. 2009 bleibt das Gemeinnützigkeitsrecht durch Veränderungen in vielen Bereichen in Bewegung. Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 ändert sich unter anderem § 15 des Außensteuergesetzes (AStG). Hier gilt bisher für ausländische Familienstiftungen, dass die Erträge einer Stiftung den im Inland ansässigen Stiftern oder Begünstigten zuzurechnen sind. Dass heißt, sie erhöhen die Einkünfte der Stifter oder der Begünstigten. Die vorgesehene Änderung des § 15 AStG des Jahressteuergesetzes 2009 sieht den Wegfall der Zurechnung vor, wenn die Stiftung den Sitz oder die Geschäftsleitung in einem Staat der Europäischen Union hat und es nachweislich keine Scheinstiftung ist. Die Gesetzesänderung ist aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) notwendig geworden, allerdings bleibt die Besteuerung der Zuwendungen der Stiftung unberührt. (www.bundesfinanzministerium.de)
Auf der 4. EUROFORUM-Jahrestagung "Die Non-Profit-Organisation 2009" am 22. und 23. Januar 2009 in Bonn erläutert der Steuerrechtsexperte und Vorsitzende der Jahrestagung Prof. Dr. Rainer Hüttemann (Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn) die zahlreichen Änderungen mit Auswirkungen auf die gemeinnützigen Organisationen. Ingo Graffe (Finanzministerium Rheinland-Pfalz) wird detailliert die Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht vorstellen und dabei unter anderem auf das Jahressteuergesetz 2009 und Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabeordnung eingehen. Außerdem beantwortet der Vertreter des Rheinland-Pfälzischen Finanzministeriums aktuelle Fragen zu dem "Hilfe für Helfer-Gesetz".
An einem der drei Thementische stellt Ralf Klaßmann (BDO Warentreuhand AG) Vor- und Nachteile der Gemeinnützigkeit aus steuerlicher Sicht dar. Den Problembereich Mittelverwendung und Nachweisführung behandelt Andreas Kümpel (Oberfinanzdirektion Rheinland). Er erörtert u.a. die Zuordnung von Ausgaben, die Mittelfehlverwendung sowie gemeinnützigkeitsrechtliche Rücklagen. Aktuelle Zweifelsfragen zur Gemeinnützigkeit, wie Mittelbeschaffungskörperschaften, Problembereiche beim Zweckbetrieb oder auch Abgrenzungsfragen bei Werbung und Sponsoring behandelt Horst Eversberg (Finanzministerium des Landes NRW). Die neuen gesetzlichen Regelungen bei der Gemeinnützigkeit in Europa stellt Dr. Stephan Schauhoff (Flick Gocke Schaumburg), Vorsitzender des zweiten Veranstaltungstages, dar. Unter anderem erläutert er die Vorgaben des EuGH und die Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber.
Das vollständige Programm ist abrufbar unter: http://www.euroforum.de/ots-npo09
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