Presseinformation zum 3. Handelsblatt-Datenschutzkongress 2002 - Datenschutz als Politikum
Düsseldorf (ots)
Ob Rasterfahndung, Videoüberwachung, die digitale Signatur oder der elektronische Geschäftsverkehr: Immer sind Belange des Datenschutzes berührt. Durch die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung (TKÜV) wird versucht, die Datensicherheit besonders auch im digitalen Raum zu gewährleisten.
Der 3.Handelsblatt-Datenschutzkongress 2002 (24. und 25. April 2002, Bad Homburg) greift die Entwicklungen und Tendenzen, die Datenschützer momentan beschäftigen, auf. Zur Diskussion gebracht werden auch die schleichenden Veränderungen des bürgerlichen Rechtsstaates durch das Anti-Terror-Paket. Weitere Schwerpunkte des etablierten Kongresses sind der Datenschutz in Call-Centern und im Marketing, Arbeitnehmerüberwachung sowie Möglichkeiten und Grenzen der Kryptographie.
Verfassungsrechtliche Aspekte und Auswirkungen auf die bürgerliche Freiheit durch die Terrorismusbekämpfung zeigt Prof. Dr. Friedrich Zezschwitz (Justus-Liebig-Universität Gießen und hessischer Datenschutzbeauftragter) auf. Die Möglichkeiten und Grenzen der Videoüberwachung erläutert Prof. Dr. Hansjürgen Garstka (Landesbeauftragter für den Datenschutz, Berlin). Über die Auskunftspflicht von Unternehmen im Zuge der Rasterfahnung spricht Prof. Dr. Thomas Hoeren (ITM, Universität Münster). Die neue Telekommunikations-Überwachungsverordnung schildert Peter Büttgen aus der Sicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz. Die speziellen Anforderungen an den Datenschutz im Call-Center zeigt Prof. Peter Gola (Verwaltungsfachhochschule Wiesbaden und Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V., Bonn) auf.
Dem Kongress geht am 23.04.2002 ein getrennt buchbarer Workshop voraus, der intensiv auf die Neuregelungen des BDSG eingeht.
Das komplette Programm finden Sie im Internet unter: http://vhb.handelsblatt.com/datenschutzkongress
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