Globale Berichtspflichten für Hersteller und Zulieferer
Pressemitteilung zur EUROFORUM-Fachkonferenz "TREAD Act"
Düsseldorf (ots)
Die US-amerikanische Berichtspflicht, Mängel an Kraftfahrzeugen, Reifen und Kraftfahrzeugenteilen an die zuständige Behörde NHTSA (National Highway Traffic Security Agency) zu melden, wird durch den "TREAD Act" (Rückrufverbesserungs-, Haftungs- und Dokumentationsgesetz für das Transportwesen) auch auf Schadensfälle im Ausland ausgedehnt. Hersteller und Zulieferer, die auf dem US-Markt präsent sind, müssen nun ein aufwändiges administratives System zur weltweiten Fehler- und Mängelbeobachtung schaffen und mit hohen Geldbußen rechnen, wenn sie die Verpflichtungen des TREAD Act nicht erfüllen.
Die EUROFORUM-Konferenz "Tread Act" (30. Juni 2003, Düsseldorf) stellt die Berichtspflichten von Fahrzeug-Herstellern und -Zuliefern gegenüber der US-Verkehrsbehörde NHTSA vor und zeigt die gesetzlichen Anforderungen und Risiken des TREAD Act und Motor Vehicle Safety Act (MVSA) auf. Die Fristen der berichtspflichtigen Meldungen und die drohenden Sanktion bei Missachtung werden ebenso erläutert wie das geforderte Berichtssystem.
Mit Blick auf die neuen amerikanischen Bestimmungen MVSA und TREAD Act geht Andreas Reuter (Robert Bosch GmbH) auf das deutsche Produkthaftungsrecht ein und verdeutlicht den Einfluss der Schuldrechtsreform. Dr. Martin Wagner (Audi AG) stellt unternehmensinterne Vorbereitungen für eventuelle Rückrufaktionen vor und betont die Zusammenarbeit mit Kunden, Zulieferern und der Öffentlichkeit. Den US-TREAD Act stellt Fred Rauskolb (Herzfeld & Rubin P.C. New York) vor und berichtet von den Erfahrungen in den USA. Produkthaftung und Produktsicherheit in Deutschland und USA ist das Thema von Prof. Dr. Bernhard Nagel (Universität Kassel).
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