Versicherer kämpfen weiter mit unklaren Besteuerungs-Regeln. Presseinformation zur 4. Handelsblatt-Jahrestagung. Besteuerung von Versicherungsunternehmen. (13. Juli 2004, Berlin).
Düsseldorf (ots)
Düsseldorf, Juni 2004. Bis zum 30. Juni 2004 können Lebens- und Krankenversicherer sich für das sogenannte Blockwahlrecht entscheiden. Dieses räumt Versicherern die Möglichkeit ein, bereits für die Jahre 2001 bis 2003 die Steuerneuregelung durch das so genannte Korb II-Gesetz eingeschränkt anzuwenden. Diese Neuregelung gilt seit dem 1. Januar 2004 und ergänzt den Steuersystemwechsel für Lebens- und Krankenversicherer von einem Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren aus dem Jahr 2001/2002.
Die Auswirkungen der steuerlichen Neuregelungen für Lebens- und Krankenversicherer greift die 4. Handelsblatt- Jahrestagung Besteuerung von Versicherungsunternehmen (13. Juli 2004, München) auf. Die verbleibenden Zweifelsfragen zur Ausübung des Blockwahlrechts sowie die Frage nach dem Wegfall der Geschäftsgrundlage erläutert Dr. Werner Görg, Vorstandsvorsitzender des Gothaer Konzerns. Görg stellt gegenüber dem Veranstalter fest: Steuerliche Folgewirkungen aus handelsrechtlich realisierten Sachverhalten können existenzgefährdend sein das hat das Jahr 2003 gezeigt. Präzise Sachverhaltsanalyse und das Wissen um steuerliche Gestaltungsvarianten sind für die Unternehmensleitung daher unerlässlich.
Prof. Dr. Jochen Axer (Axer Partnerschaften) spricht über die versicherungsrelevanten Folgen der Änderungen des§ 8a KStG. Die aktuellen Probleme in der Betriebsprüfung von Versicherungsunternehmen stellt Ulrich Wollschläger (Gerling- Versicherungs-Beteilungs AG) unter anderem an den neuen Berichtspflichten vor. Die steuerlichen Auswirkungen der Absicherungen von direkt oder über Spezialfonds gehaltene Aktienoptionen erörtert Claus-Peter Punken (HUK-Coburg) und über innovative Finanzinstrumente für Versicherungsunternehmen spricht Dr. Martina Baumgärtel (Allianz AG).
Das laufend aktualisierte Programm finden Sie im Internet unter: http://vhb.handelsblatt.com/vu-besteuerung
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