Reichen die Arbeitsrechtsreformen aus? 4. EUROFORUM-Jahrestagung Arbeitsrecht 2004 14. und 15. September 2004, Berlin
Düsseldorf (ots)
Düsseldorf, Juli 2004. Im Rahmen des Reformpaketes Agenda 2010 der Bundesregierung traten zum 1. Januar 2004 auch Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft. Mit dem Ziel den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren, sind unter anderem die Kündigungsschutzbestimmungen erleichtert und Befristungsmöglichkeiten erweitert worden. Die Neuregelungen bei der betrieblichen Altersvorsorge haben ebenso Auswirkungen auf das Arbeitsrecht.
Auf der 4. EUROFORUM-Jahrestagung Arbeitsrecht 2004 (14. und 15. September 2004, Berlin) stellen Arbeitsrechtsexperten aus der unternehmerischen Praxis, Wissenschaft und Beratung sowie den höchsten Gerichten die Gesetzesänderungen vor und diskutieren über die Auswirkung und Nachhaltigkeit der Reformen in der Praxis. Das neue Arbeitszeitgesetz wird dabei ebenso vorgestellt wie aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Prof. Dr. Volker Rieble (Universität München) setzt sich kritisch mit den Änderungen im Arbeitsrecht auseinander und erläutert, warum das Arbeitsmarktreförmchen keine Belebung auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewirkt und die Abwanderung ins Ausland nicht aufhalten kann. Die neuen Regelungen zum Kündigungsschutz und zur Befristung erläutert der Präsident des Landesarbeitsgerichts Brandenburg Dr. Hans-Friedrich Eisemann. RA Dr. Christian Schlottfeldt (Arbeitszeitberatung Dr. Hoff Weidinger Herrmann) stellt die betrieblichen Gestaltungsoptionen im neuen Arbeitszeitgesetz vor. Für ihn enthält das neue Arbeitszeitgesetz weite Spielräume für die flexible Arbeitszeitgestaltung.
Ausgehend von der Carlito Abler-Entscheidung des EuGH erläutert der renommierte Arbeitsrechtler RA Dr. Jobst-Hubertus Bauer (Rechtsanwälte Gleiss Lutz) die aktuellen Entwicklungen bei Betriebsübergängen und Betriebsänderungen. Die Ablösbarkeit von Versorgungszusagen ist das Thema von Johann Kremhelmer (Richter am Bundesarbeitsgericht). Über aktuelle Änderungen im Tarifrecht insbesondere über den Tarifausstieg spricht RA Dr. Thomas Kania (Schlütter Debatin & Bornheim). Die Freisetzung von älteren Mitarbeitern nach neuem Recht stellt RA Dr. Burkard Göpfert (Rechtsanwälte Gleiss Lutz) vor.
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